Bundesgericht urteilt am 12. Dezember Stimmt die Schweiz nochmals übers Frauen-Rentenalter ab?

Charlotte Walser, Tamedia AG, tagesanzeiger.ch, https://www.tagesanzeiger.ch/ahv-rechenfehler-neue-abstimmung-zum-frauenrentenalter-831562927000

8.11.2024 - 15:44

Der Volksentscheid, das Rentenalter der Frauen zu erhöhen, ist auch aufgrund falscher Zahlen gefallen. Darum prüft das Bundesgericht die Wiederholung der Abstimmung.
Der Volksentscheid, das Rentenalter der Frauen zu erhöhen, ist auch aufgrund falscher Zahlen gefallen. Darum prüft das Bundesgericht die Wiederholung der Abstimmung.
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Der AHV-Rechenfehler stellt die Abstimmung über das Frauen-Rentenalter von 2022 in ein neues Licht. Das Bundesgericht entscheidet Anfang Dezember, ob die Vorlage nochmals an die Urne kommt.

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  • Das Bundesgericht erwägt aufgrund falscher AHV-Prognosen eine Wiederholung der Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters und hat eine öffentliche Urteilsberatung angesetzt, was auf interne Meinungsverschiedenheiten hindeutet.
  • Die Grünen und SP-Frauen sehen durch die fehlerhaften Daten die politischen Rechte der Bürger*innen verletzt und fordern eine Neuwahl, da der Rechenfehler den Abstimmungsausgang beeinflusst haben könnte.
  • Die Entscheidung, die am 12. Dezember erwartet wird, könnte auch die bereits zugunsten der AHV erhöhte Mehrwertsteuer betreffen. Diese ist an das erhöhte Rentenalter gekoppelt: Ohne Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer ist die Erhöhung der AHV nicht rechtens.

Das Bundesgericht steht vor einer bedeutenden Entscheidung: Soll die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters aufgrund eines Rechenfehlers bei den AHV-Prognosen wiederholt werden?

Die Bundesrichter scheinen sich uneinig zu sein, denn das Gericht hat eine öffentliche Urteilsberatung angekündigt. Das deute darauf hin, dass mindestens ein Richter oder eine Richterin mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, schreibt der «Tages-Anzeiger». Normalerweise erfolgt die Entscheidungsfindung schriftlich, doch bei Uneinigkeit wird eine mündliche Beratung angesetzt.

Das Bundesgericht hat zudem nicht die fünf Richter für den Entscheid eingesetzt, die eigentlich zuständig wären. Weil dann ein rein männliches Gremium entschieden hätte, sind zwei Richter durch Richterinnen ersetzt worden. Das Reglement des Bundesgerichts sehe diesen Schritt vor, wenn es der Sache angemessen sei, über die entschieden werde, hat der «Tages-Anzeiger» erfahren.

Hintergrund der Abstimmung und die Rolle der Parteien

Eine knappe Mehrheit von 50,6 Prozent der Stimmenden hat 2022 der schrittweisen Erhöhung des Frauen-Rentenalters ab 2025 zugestimmt. 

Doch im Sommer 2024 ist bekannt geworden, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen falsche Zahlen zu den AHV-Ausgaben bis 2040 errechnet und publiziert hatte. Das hat Zweifel an der Gültigkeit des Ergebnisses geweckt. Die Grünen und die SP-Frauen fordern eine Wiederholung der Abstimmung und haben eine entsprechende Beschwerde eingereicht.

Die Zeit drängt. 2025 soll der erste Erhöhungsschritt erfolgen. Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone betont, es sei wichtig, dass das Bundesgericht die Entscheidung noch vor Inkrafttreten der Reform fälle.

Die Ankündigung einer öffentlichen Urteilsberatung wird von den Grünen und SP-Frauen positiv aufgenommen. Sie sehen darin einen Vorteil, da die Entscheidung nicht nur von Männern getroffen wird. Das Richtergremium besteht aus drei Männern und zwei Frauen, was laut Bundesgericht den Anforderungen an Geschlechterparität in bestimmten Fällen entspricht.

Verknüpfung mit Mehrwertsteuer 

Die Beschwerdeführerinnen argumentieren, dass die politischen Rechte der Bürger verletzt worden seien. Die fehlerhaften Finanzprognosen hätten den Abstimmungsausgang massgeblich beeinflusst. Die SP-Frauen betonen, dass die Bevölkerung auf Basis korrekter Informationen entscheiden müsse. Sie weisen darauf hin, dass der Rechenfehler des Bundes über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erheblichen finanziellen Diskrepanzen führt.

Noch komplizierter wird die Angelegenheit, weil die Erhöhung des Rentenalters der Frauen mit höheren Mehrwertsteuer-Beiträgen für die AHV verknüpft ist, die an der Urne aber separat angenommen wurde.

Die höhere Mehrwertsteuer ist bereits in Kraft. Sollte die Abstimmung zum Frauenrentenalter wiederholt werden, stellt sich die Frage, ob auch die Entscheidung zur Mehrwertsteuer betroffen ist. Der höhere Mehrwertsteuersatz ist an die Bedingung geknüpft, dass das Rentenalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen werde. Diese Bedingung wäre nicht erfüllt, sollte die Erhöhung des Frauen-Rentenalters in einer wiederholten Abstimmung abgelehnt werden.

Mögliche Szenarien und der Einfluss auf die Gesetzgebung

Die Grünen und die SP-Frauen schlagen vor, dass der Bundesrat dem Parlament alternative Vorschläge unterbreiten könnte. Diese müssten nicht zwingend eine Erhöhung des Frauenrentenalters beinhalten. Eine Senkung des Rentenalters der Männer oder die Aufhebung der Verknüpfung mit der Mehrwertsteuer in der Verfassung wären denkbare Optionen.

Die endgültige Entscheidung des Bundesgerichts wird am 12. Dezember erwartet und könnte weitreichende Konsequenzen für die Rentenreform in der Schweiz haben.

Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.