Mobilität, Krankenkasse, Bussen Dafür zahlst du nächstes Jahr mehr

Samuel Walder

12.12.2024

2025 steigen die Krankenkassenprämien. (Themenbild)
2025 steigen die Krankenkassenprämien. (Themenbild)
Bild: Keystone/Christian Beutler

2025 wird ein Jahr der Anpassungen: Während höhere Sozialleistungen und Steuervorteile das Budget entlasten, steigen die Mobilitäts- und Krankenkassenkosten.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Mit dem Jahreswechsel kommen auch Veränderungen. blue News fasst für dich zusammen, was sich im Jahr 2025 alles ändert.
  • Ab 2025 können nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a Steuerersparnisse ermöglichen.
  • Höhere Sozialleistungen werden an die Preisentwicklung angepasst und entlasten das Budget.
  • Gestiegene Krankenkassenprämien und Mobilitätskosten belasten die Haushalte trotz der Entlastungen zusätzlich.

Neues Jahr, neue Regeln, neue Kosten. Eine Übersicht des Online-Vergleichsdienstes Comparis über konsumrelevante Veränderungen zeigt: Während sich einige Anpassungen, wie etwa tiefere Strompreise, positiv auf die finanzielle Stabilität der Schweizer Bevölkerung auswirken, haben andere negative Folgen fürs Budget.

Die Krankenkassenprämien steigen, Flugreisen werden teurer und die Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird eingeschränkt. «Während Steuererleichterungen und höhere Sozialleistungen finanzielle Entlastung schaffen, belasten gestiegene Krankenkassenprämien und höhere Mobilitätskosten die Haushaltsbudgets zunehmend», sagt Comparis-Mediensprecher Adi Kolecic.

Hier die thematisch gegliederte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen für 2025.

Konsum

●  Wertfreigrenze im Reiseverkehr: Ab 2025 dürfen Reisende private Einkäufe nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei in die Schweiz einführen. Überschreitet der Gesamtwert diese Grenze, ist auf die eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten.

●  Strompreise: Die Strompreise werden im Jahr 2025 um durchschnittlich 10 Prozent sinken, bleiben jedoch weiter höher als vor 3 Jahren.

●  Erhöhung der Tabaksteuer: Der Bundesrat hat beschlossen, die Steuersätze für bestimmte Tabakprodukte moderat zu erhöhen. Die Steuererhöhungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Gesundheitswesen

●  Maximal zwei Betreibungen pro Jahr: Ab dem 1. Januar 2025 können Krankenversicherer versicherte Personen grundsätzlich noch zweimal pro Jahr betreiben. Zudem können sich die Kantone ab dem 1. Juli 2025 die Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen von den Krankenversicherern abtreten lassen.

●  Unterjähriger Kassenwechsel: Ab dem 1. Januar 2025 können Versicherte mit freier Arztwahl und Wahlfranchise auch unterjährig zu einem alternativen Versicherungsmodell bei demselben Krankenversicherer wechseln (beispielsweise zu Hausarzt-, HMO- oder Telemedizin-Modellen). Ein unterjähriger Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt weiter nicht möglich. Auch ein unterjähriger Wechsel zwischen verschiedenen alternativen Versicherungsmodellen beim gleichen Anbieter bleibt weiter ausgeschlossen. Versicherte mit der Standard-Grundversicherung können bei der alten Kasse weiter bis Ende März kündigen und per 1. Juli zu einer anderen Kasse wechseln.

●  Krankenkassenprämien steigen: Im Durchschnitt werden die Krankenkassenprämien im Jahr 2025 um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen.

●  Blutspende-Diskriminierung endet: Mit dem neuen Blutspendegesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, darf niemand mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden. Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass Blutspenden nicht vergütet werden dürfen.

●  Anpassung des Leistungskatalogs der Grundversicherung: Ab dem 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft. Darunter:

○  Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten der Kopforthesentherapie bei vorzeitigem Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die Invalidenversicherung nicht zahlt.

○  Das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kantons Solothurn wird von der Franchise befreit.

Mobilität

●  Anpassung der Energieetikette für Neuwagen: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat beschlossen, die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen ab 2025 neu einzuteilen. Demnach werden nur noch die effizientesten Fahrzeugmodelle in die Kategorie A eingestuft.

●  Strikteres Gesetz gegen Fahrzeuglärm: Der Bundesrat weitet das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm aus. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Erzeugung von Knallgeräuschen durch Schalten und abrupte Gaswegnahme untersagt. Zudem gilt das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm nicht mehr nur nachts und in Wohn- und Erholungsgebieten, sondern generell.

●  Anpassung von Bussgeldern: Im Rahmen der Neuregelung zur Verhinderung unnötigen Fahrzeuglärms passt der Bundesrat auch die Höhe verschiedener Ordnungsbussen an. So wird etwa die Busse für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken erhöht. Neue Ordnungsbussen werden nicht eingeführt.

●  Reisen nach Grossbritannien werden erschwert: Reisende aus nicht visumspflichtigen Ländern wie der Schweiz müssen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Diese kostet 11 Franken und muss nach zwei Jahren erneuert werden.

●  Flüge von nationalen Fluggesellschaften werden teurer: Die Lufthansa-Gruppe erhebt ab 2025 eine neuartige Umweltgebühr. Davon sind auch die Schweizer Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss betroffen. Die Ticketpreise werden dadurch steigen.

●  Angabe der durch Flüge verursachten Emissionen: Ab 2025 müssen Fluggesellschaften in ihren Flugangeboten die voraussichtlich verursachten Emissionen des Fluges angeben.

●  Neuer SBB-Fahrplan für die Westschweiz: Der so genannte Baustellenfahrplan ist der umfangreichste Fahrplanwechsel seit 20 Jahren. Das Ziel: Die Züge sollen künftig pünktlicher fahren. Dafür müssen die Reisenden längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Der Fahrplan tritt bereits am 15. Dezember 2024 in Kraft.

Digital

●  Einstellung des 3G-Netzes: Verschiedene Telecom-Anbieter, darunter Sunrise und Swisscom, werden die veraltete 3G-Mobilfunktechnologie bis Ende 2025 abschalten. Die Abschaltung von 3G ermöglicht den Ausbau der Kapazitäten für 4G und 5G. Die Kundinnen und Kunden profitieren so von einem noch schnelleren Mobilfunknetz.

●  SRG-Radio nur noch über DAB+: Ab Januar 2025 werden die Radioprogramme der SRG nur noch über DAB+ verbreitet. Besonders betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer mit älteren Fahrzeugen. Diese sind oft nicht mit einem DAB+-Empfänger ausgerüstet.

●  Digitalisierung im Bereich Bildung, Forschung und Innovationen: Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Schweiz optimal zu nutzen. Die Strategie «Digitale Schweiz» legt die staatlichen Massnahmen fest, um die notwendigen Transformationsprozesse zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten. Die Förderperiode, welche Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovationen unterstützt, startet ab 2025.

●  Einheitliche Ladeschnittstelle USB-C: Ab dem 28. Dezember 2024 müssen in der Schweiz und der Europäischen Union Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videokonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, PC-Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer, die neu auf den Markt gebracht werden, mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.

Finanzen und Vorsorge

●  Pensionsalter für Frauen: Das Referenzalter der Frauen steigt 2025 erstmals um 3 Monate.

●  Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge: Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge werden nach der Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes im Jahr 2024 ab dem 1. Januar 2025 wie folgt angepasst:

○  Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn): Erhöhung von 22’050 auf 22’680 Franken

○  Koordinationsabzug: Erhöhung von 25’725 auf 26’460 Franken

○  Obere Limite des Jahreslohns: Erhöhung von 88’200 auf 90’720 Franken

○  Maximaler koordinierter Lohn: Erhöhung von 62’475 auf 64’260 Franken

○  Minimaler koordinierter Lohn: Erhöhung von 3’675 auf 3’780 Franken

●  Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a: Ab Anfang 2025 können Personen, die ab 2025 keinen oder nicht den vollständigen Beitrag an die Säule 3a leisten, diesen erstmals in Form von Einkäufen nachzahlen. Diese Nachzahlungen können bis maximal 10 Jahre rückwirkend geleistet werden. Wer einen Einkauf tätigen will, muss sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Nachzahlung über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen.

●  Erhöhung von Sozialleistungen: Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2025 diverse Sozialleistungen:

○  Kinderzulagen werden erstmals seit 2009 von 200 auf 215 Franken erhöht.

○  Ausbildungszulagen werden von 250 auf 268 Franken erhöht.

○  Die AHV/IV-Minimalrente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat.

Immobilien und Hypotheken

● Neue Regelung für Hypothekarfinanzierung: Im Rahmen des Reformpakets «Basel lll» müssen Banken ab dem 1. Januar 2025 zur Sicherung der Finanzmarktstabilität neue Regeln bei der Kreditvergabe einhalten. Banken müssen künftig für jede Hypothek mehr Eigenkapital hinterlegen und bei der Bonitätsprüfung strikter vorgehen. Auch soll das hinterlegte Eigenkapital noch stärker an das Risiko des jeweiligen Hypothekendarlehens angepasst werden. Die neuen Regeln sollen das Bankensystem widerstandsfähiger gegen Krisen machen, können jedoch aufgrund der strengeren Vorgaben zu einer Erhöhung der Hypothekarzinsen führen.


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