In Genf verhaftet Schweiz kann Mordverdächtigen von Paris nicht ausliefern

sda

17.10.2024 - 09:34

Die Genfer Justiz kann den Tatverdächtigen nicht an Frankreich ausliefern. Jetzt ist das Bundesamt für Justiz am Zug.
Die Genfer Justiz kann den Tatverdächtigen nicht an Frankreich ausliefern. Jetzt ist das Bundesamt für Justiz am Zug.
KEYSTONE

Der Hauptverdächtige eines Mordfalls in Paris seit Ende September in Genf in Haft. Er widersetzt sich einem vereinfachten Verfahren, weshalb ihn die Schweiz vorerst nicht an Frankreich ausliefern kann. 

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 22-Jähriger sitzt in Genf in Haft, der verdächtigt wird, in Paris eine 19-Jährige getötet zu haben.
  • Der Leichnam des Opfers ist am 21. September im Bois de Boulogne gefunden worden.
  • Der tatverdächtige Marokkaner ist am 24. September in Genf verhaftet worden.
  • Der Verdächtige hat eine Strafe für Vergewaltigung abgesessen und hätte aus Frankreich in sein Heimatland abgeschoben werden sollen.

Die Schweiz kann den Hauptverdächtigen eines Tötungsdelikts an einer jungen Frau in Paris vorläufig nicht an Frankreich ausliefern. Der Marokkaner widersetzt sich dem vereinfachten Auslieferungsverfahren. Er steht im Verdacht, im September eine 19-Jährige vergewaltigt, getötet und in einem Wald verscharrt zu haben.

Die Auslieferung des 22-Jährigen könne nicht im vereinfachten Verfahren erfolgen, bestätigte das Bundesamt für Justiz am Mittwochabend einen Bericht des Westschweizer Fernsehen RTS gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Leiche des Opfers, einer Studentin, wurde am 21. September verscharrt im Bois de Boulogne im Osten der französischen Hauptstadt gefunden. Die Genfer Polizei nahm den mutmasslichen Täter drei Tage später am Hauptbahnhof fest.

Bundesamt für Justiz muss entscheiden

Wie RTS berichtete, lehnte der Verdächtige am Mittwoch bei der Genfer Staatsanwaltschaft die vereinfachte Auslieferung ab. Die französischen Behörden hatten den Auslieferungsantrag am vergangenen Mittwoch gestellt.

Der Ball liegt nun beim Bundesamt für Justiz, das über die Auslieferung entscheidet. Dagegen ist Rekurs beim Bundesgericht möglich. Bis zum endgültigen Entscheid bleibt der Mann in Haft. Ein ordentliches Auslieferungsverfahren kann mit Einsprachen und je nach Komplexität über ein Jahr dauern.

Verdächtiger ist wegen Vergewaltigung vorbestraft

Das Delikt verursachte in Frankreich eine breite und emotionale Debatte. Der 22-Jährige wurde 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt und 2024 nach Verbüssung seiner Strafe zwar entlassen, aber nach Metz (F) in die Administrativhaft zwecks späterer Ausschaffung überführt.

Anschliessend stellten ihn die Behörden in einem Hotel unter Hausarrest. Dort tauchte er nie auf und entzog sich auch seiner Meldepflicht bei der Polizei. Deshalb kam er einen Tag vor dem Tötungsdelikt am 19. September auf die Fahndungsliste.

Dass er eigentlich hätte ausgeschafft werden sollen, sorgte bei Frankreichs Rechten für grosse Empörung. Innenminister Bruno Retailleau forderte eine Weiterentwicklung des rechtlichen Arsenals.

sda