Start der FrühjahrssessionDie Räte streiten auch um dein Geld und deine Rechte
27.2.2023 - 14:11
Nationalrat gedenkt Opfer des Krieges und der Erdbeben
Zum Auftakt der Frühjahrssession in Bern hat der Nationalrat eine Schweigeminute eingelgt. Damit wurde der Opfer des Krieges in der Ukraine und des Erdbebens in Irak und Syrien gedacht.
27.02.2023
Ein paar Personalien und viele umstrittene Gesetzesprojekte warten auf die Parlamentarier*innen. Eine Übersicht, was an der heute beginnenden Frühjahrssession von National- und Ständerat zu reden geben wird.
27.02.2023, 14:11
27.02.2023, 17:16
SDA, gbi
Für die Mitglieder von National- und Ständerat ist heute nichts mit Fasnacht: Wenn am Nachmittag in Bern die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte beginnt, werden erst einmal zwei neue Nationalräte vereidigt: Manfred Bühler von der SVP und Andreas Meier von der Mitte-Partei.
Frühjahrssession 2023 startet mit zwei neuen Gesichtern im Nationalrat
In der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte werden zwei neue Nationalräte den Amtseid ablegen. Einer davon ist Manfred Bühler, Präsident der SVP im Kanton Bern.
Bild: Keystone
Bühler folgt auf seinen Parteikollegen Albert Rösti, der im Dezember in den Bundesrat gewählt wurde.
Bild: Keystone
Der zweite Neue im Bunde ist Andreas Meier. Der Mitte-Politiker aus dem Kanton Aargau rückt nach für ...
Bild: zVg
... Ruth Humbel, die aus dem Nationalrat zurückgetreten ist. Die Aargauerin gehörte 20 Jahre lang dem Parlament in Bern an.
Bild: blue News
Frühjahrssession 2023 startet mit zwei neuen Gesichtern im Nationalrat
In der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte werden zwei neue Nationalräte den Amtseid ablegen. Einer davon ist Manfred Bühler, Präsident der SVP im Kanton Bern.
Bild: Keystone
Bühler folgt auf seinen Parteikollegen Albert Rösti, der im Dezember in den Bundesrat gewählt wurde.
Bild: Keystone
Der zweite Neue im Bunde ist Andreas Meier. Der Mitte-Politiker aus dem Kanton Aargau rückt nach für ...
Bild: zVg
... Ruth Humbel, die aus dem Nationalrat zurückgetreten ist. Die Aargauerin gehörte 20 Jahre lang dem Parlament in Bern an.
Bild: blue News
Nach diesen Personalien müssen die eidgenössischen Räte flugs ans Werk. Es stehen zahlreiche bedeutende Sachgeschäfte an – eine kleine Auswahl.
Sanktionen gegen den Iran?
Der Nationalrat berät gleich am Montag über eine Erklärung seiner aussenpolitischen Kommission, die sich mit den Unruhen im Iran befasst. Eine Forderung: Die Schweiz soll alle von der EU gegen den Iran erlassenen Sanktionen übernehmen. Das Anliegen war bereits in der Kommission umstritten, eine Minderheit beantragt daher die Ablehnung der Erklärung.
Die EU hatte aufgrund der gewalttätigen Niederschlagung der Massenproteste im Iran eine Reihe von Sanktionen beschlossen. Politiker, Richter, Minister, Gefängnisdirektoren und Organisationen landeten auf einer Sanktionsliste. Die Sanktionen sehen vor, dass die Betroffenen nicht mehr in die EU einreisen dürfen und allfällige Vermögen im EU-Raum eingefroren werden.
Die Schweiz hat zwar ebenfalls Sanktionen gegen den Iran in Kraft gesetzt, jedoch ging es dabei um Kampfdrohnen-Lieferungen an Russland für den Krieg gegen die Ukraine.
Das Parlament beugt sich erneut über die Reform der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule. Es ist ein Mammutprojekt, das bereits zu stundenlangen Diskussionen im Bundeshaus geführt hat.
Nun zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Räten ab. Und zwar in der Frage, wie die sinkenden Renten der zweiten Säule kompensiert werden sollen. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz dem Vorschlag des Ständerats folgen. Die Hälfte der Versicherten soll demnach von einem Zuschlag profitieren. Personen mit hohen Renten würden dagegen nichts erhalten.
Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht dagegen bei der Höhe und Ausgestaltung des sogenannten Koordinationsabzugs.
Ob sich die Räte bereits im März einigen können, ist unklar. Und ohnehin könnte die BVG-Reform am Ende an die Urne gelangen: Die Gewerkschaften haben bereits angekündigt, das Referendum zu ergreifen. Sie glauben nicht mehr daran, dass eine für sie vertretbare Lösung gefunden wird.
Auch in den Augen der SP wird die Senkung des Umwandlungssatzes nach wie vor nicht genugr kompensiert. Daher dürfte wohl das Volk das letzte Wort haben zu den künftigen Renten aus der beruflichen Vorsorge.
Verbilligung der Krankenkassenprämien
National- und Ständerat sind sich uneinig darüber, ob die Bevölkerung künftig von höheren Verbilligungen der Krankenkassenprämien profitieren soll. Der Ständerat ist im Dezember gar nicht erst auf den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP eingetreten.
Nun ist erneut der Nationalrat am Zug. Dessen zuständige Kommission will den Ausbau der Prämienverbilligungen nicht weiter auf die lange Bank schieben. Spricht sich aber auch der Nationalrat gegen das Eintreten aus, ist das Geschäft beerdigt.
Der Ständerat befasst sich in der Frühjahrssession mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Wie der Nationalrat möchte auch die zuständige Ständeratskommission Kosten- und Qualitätsziele für das Gesundheitswesen einführen. Diese soll der Bundesrat alle vier Jahre festlegen. Bei verschiedenen Punkten zeichnen sich aber Differenzen zwischen den Räten ab, weshalb die Vorlage noch nicht abschliessend behandelt werden dürfte.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bei der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern schlecht ab – das zumindest zeigt eine Unicef-Studie aus dem Jahr 2021. Die heutigen Finanzhilfen des Bundes an die familienergänzende Kinderbetreuung sind befristet. Abgelöst werden soll diese Phase von neuen Regeln im ordentlichen Recht.
Laut der zuständigen Nationalratskommission sollen Eltern und Kantone künftig mehr Kita-Geld erhalten als ursprünglich vorgesehen. Kostenpunkt: rund 710 Millionen Franken pro Jahr. Das soll die Entwicklungschancen der Kinder erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Kontrovers diskutiert wurden im Vorfeld der Parlamentsdebatte insbesondere die Fragen, wie diese Vorlage finanziert werden soll und inwiefern der Bund sich im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung überhaupt einschalten soll.
Die regulären Strukturen des Bundes im Asylwesen sind wegen der grossen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern am Anschlag – daher hilft die Armee aus. Sie stellt für die Unterbringung von Asylsuchenden rund 3000 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
Weil die für die Betreuung der Menschen nötigen Fachleute auf dem Arbeitsmarkt nur äusserst schwierig zu finden sind, wird die Armee punktuell auch zur personellen Unterstützung beigezogen. Möglich ist der Einsatz von bis zu 500 Armeeangehörigen. Die Leistungen werden von Durchdienern oder Formationen erbracht, die ordentlich im Dienst sind.
Den subsidiären Armeeeinsatz zugunsten des Bundes hatte der Bundesrat bereits im Dezember bewilligt. Weil der Einsatz aber länger als drei Wochen dauert, muss nun auch noch das Parlament zustimmen, damit er bis Ende März fortgesetzt werden kann. Das Geschäft ist deshalb in beiden Räten traktandiert.
Nachdem der Bund bisher alle Gesuche aus dem Ausland für die Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine mit Verweis auf das geltende Kriegsmaterialgesetz abgelehnt hat, steht im Parlament ein Kurswechsel zur Diskussion.
Geht es nach der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N), sollen in der Schweiz hergestellte Waffen künftig unter gewissen Umständen von anderen Ländern an Krieg führende Staaten weitergegeben werden dürfen. Der Nationalrat berät nun eine entsprechende Motion.
Die zuständige Ständeratskommission plädiert für einen anderen Weg. Sie will die Weitergabe für bestimmte Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, nur während fünf Jahren verbieten.
Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Sotomo eine Lockerung der Regeln für die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial. Auch der Druck aus dem Ausland steigt.
Revision des Sexualstrafrechts
«Nur ein Ja ist ein Ja» oder «Nein heisst Nein»? Um diesen Grundsatz streiten sich die Räte beim revidierten Sexualstrafrecht.
Mit der Überarbeitung will der Bundesrat das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. Er möchte Gewalt- und Sexualdelikte künftig härter bestrafen.
Die zuständige Ständeratskommission ist gegen die sogenannte Zustimmungslösung («Nur ein Ja ist ein Ja»). Diese sei nicht mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar. Sie bevorzugt stattdessen die Widerspruchslösung («Nein heisst Nein»).
Eine weitere gewichtige Differenz bleibt die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Nationalrat schraubte das entsprechende Schutzalter von 12 auf 16 Jahre hoch. Die Ständeratskommission möchte in diesem Punkt wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben.
Die Vorlage dürfte nach der neuerlichen Beratung im Ständerat wohl frühestens im Sommer bereinigt werden.
Zwei Jahre nach dem knappen Ja von Volk und Ständen zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» nimmt die kleine Kammer als Erstrat die Umsetzung des Verfassungsartikels auf Gesetzesstufe an die Hand.
Der Bundesrat hatte seine Vorlage nach Kritik in der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst. Die zuständige Ständeratskommission will den neuen Verfassungsartikel jedoch nicht auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen. Der Entscheid fiel denkbar knapp – mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass der neue Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot durchaus auf Ebene der kantonalen Gesetzgebungen konkretisiert werden könne. Dies sei umso mehr angezeigt, als die Zuständigkeit für den Erlass von Regeln über die Nutzung des öffentlichen Grundes bei den Kantonen liege.
Im Nationalrat wird erneut über die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft diskutiert. Im Fokus der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) sollen der wirtschaftliche und soziale Bereich liegen.
Die zuständige Kommission des Nationalrats will keine ökologischen Ziele in die Vorlage aufnehmen – genauso wie der Ständerat. Begründung: Zunächst sollten die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide überprüft werden.
Keinen Anklang fand in der Kommission auch ein Beitrag an höhere Kosten für die Haltung von Tieren mit Hörnern. Die Mehrheit ist ebenso gegen einen neuen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe.
Einverstanden ist die Nationalratskommission mit dem Ständeratsentscheid, die Reform des Bodenrechts von der AP22+ abzukoppeln und in einer separaten Vorlage aufzugleisen. Sie unterstützt eine entsprechende Motion.
Stromversorgung
Der Nationalrat diskutiert als Zweitrat den sogenannten Energie-Mantelerlass. Damit soll die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom mittel- und langfristig verbessert werden.
Einigkeit herrscht darüber, dass beim Zubau der erneuerbaren Energien vorwärtsgemacht werden muss. Gemäss einer neuen EU-Regel müssen ab 2025 alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten für den Stromhandel innerhalb der EU freihalten. Das könnte die Importfähigkeit der Schweiz zusätzlich einschränken und sich negativ auf ihre Netzstabilität auswirken.
Umstritten ist beim Ausbau einheimischer Energien insbesondere die Frage, wie verfassungsmässige Grundsätze wie der Umweltschutz sichergestellt werden können.
Nach dem knappen Ja des Stimmvolks zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters im vergangenen Jahr beugt sich der Ständerat bereits über weitere AHV-Reformprojekte. Auf dem Tisch liegen zwei Volksinitiativen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch haben auf eine 13. Monatsrente. Diese Idee lieferte bereits in der letzten Wintersession Zündstoff für eine stundenlange Debatte im Nationalrat.
Die zweite Initiative stammt von den Jungfreisinnigen. Sie wollen ihrerseits das Rentenalter schrittweise bis auf 66 Jahre erhöhen. Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen.
Die zuständige Ständeratskommission lehnt wie der Bundesrat die beiden Renteninitiativen ohne Gegenvorschlag ab. Ein Ausbau der AHV sei in der momentanen Haushaltslage finanziell nicht machbar, eine weitere Anpassung des Rentenalters sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun, argumentiert die Mehrheit.
Was Junge über die Altersvorsorge denken
Weil wir alle länger leben, kommt die Altersvorsorge unter Druck. Das betrifft insbesondere die Jungen. In einer Strassenumfrage wollte blue News wissen: Was denkt ihr darüber?
13.06.2022
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