Ausnahmen vom Verhüllungsverbot Kalt oder nicht kalt, das ist hier die Frage

Von Gil Bieler

8.3.2021

Auch das Wetter zählt als Grund für Ausnahmen vom Verhüllungsverbot – was das in der Praxis genau heisst, bleibt schleierhaft. 
Auch das Wetter zählt als Grund für Ausnahmen vom Verhüllungsverbot – was das in der Praxis genau heisst, bleibt schleierhaft. 
Bild: Denis Kozhevnikov/TASS/Keystone

Wie knifflig die Umsetzung eines Verhüllungsverbots in der Praxis werden kann, zeigen die Erfahrungen aus Österreich. Ein Wiener bietet der Schweiz nun Orientierungshilfe an.

Von Gil Bieler

Punkto Verhüllungsverbot ist Österreich der Schweiz Jahre voraus: Das dortige Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft, und es gibt einige Parallelen: Weder im österreichischen Gesetz noch im neuen Schweizer Verfassungsartikel ist von «Burka» oder «Nikab» die Rede, obwohl beide unzweideutig auf muslimische Kreise abzielen. Auch gibt es jeweils diverse Ausnahmen, in denen man sein Gesicht doch bedecken darf.

Wie das Verbot hierzulande konkret umgesetzt wird, dazu ist noch einiges offen. Und denkbar ist vieles: Schweizer*innen könnten dereinst mit Polizist*innen darüber streiten, ob es kalt genug für einen Schal ist. Argumentationshilfe, um gegen eine Busse anzureden, holt man sich dann zum Beispiel bei Schal-legal.ch. Was es mit dieser neuen Website auf sich hat und wieso ein Wiener sie ins Leben rief? Da muss man von vorn beginnen, respektive ennet der Grenze.

Skurille Gesetzesverstösse

Nach Inkrafttreten des Verhüllungsverbots sorgte in Österreich eine Reihe von kuriosen Verstössen für Aufsehen. Zwei zur Auswahl: Ein Ladenangestellter, der für eine Werbeaktion in ein Haikostüm schlüpfen musste, wurde gebüsst. Und dann war da die Velofahrerin, die durch Wien fuhr. Weil es kühl war, hatte sie ihren Schal vor das Gesicht gezogen. Ein Gesetzesverstoss, fand ein Polizist. «Nehmen Sie den Schal runter», habe er ihr befohlen, sagte die Frau dem «Standard». Sie fragte: «Wieso? Es ist kalt.» Der Polizist fand: «Es ist nicht kalt.» Resultat: eine Anzeige.

Das regte Jakob Schindler-Scholz auf: «Das Gesetz wurde bewusst mit Gummiparagraphen, die extrem viel Gestaltungsspielraum lassen, gestaltet», kritisiert der Wiener. So sind zwar Ausnahmen zum Schutz vor Kälte erlaubt, aber was dies genau heisst, ist unklar. «Das öffnet der Willkür Tür und Tor», sagt der Kulturschaffende im Gespräch mit «blue News». «Ich bin der Meinung, dass Gesetze klar und deutlich formuliert sein sollten. Dies gilt umso mehr in einem solch heiklen Eingriff wie dem Verbot bestimmter Kleidungsstücke.»

Das österreichische Innenministerium hat Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung veröffentlicht. Bei Kälte ist diese «unter bestimmten Umständen» legal.
Das österreichische Innenministerium hat Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung veröffentlicht. Bei Kälte ist diese «unter bestimmten Umständen» legal.
bmi.gv.at

Und noch etwas trieb Schindler-Scholz um: Es musste doch möglich sein, eine objektive Definition von Kälteempfinden festzulegen. Er setzte sich vertieft mit dem Thema auseinander und stiess auf die sogenannte Windchill-Formel, mit der sich die gefühlte Temperatur berechnen lässt, die auch immer wieder in den Wettervorhersagen auftaucht. Dieser Windchill bezieht nebst der effektiven Lufttemperatur auch den Wind ein.

MeteoSchweiz, das Bundesamt für Wetter und Klimatologie, rechnet vor: Bei einer Lufttemperatur von 5 Grad und Wind, der mit 30 km/h bläst, entspricht die gefühlte Temperatur auf der Haut minus 13 Grad. Es fühlt sich also deutlich kälter an als 5 Grad.

Bald darauf programmierte der Wiener die Website Schal-legal.at und eine zugehörige App, die anhand aktueller Wetterdaten zeigen, wo es in Österreich gerade richtig kalt ist – und man sich wahrscheinlich in den Schal mummen darf, ohne 150 Euro Busse zu riskieren. Rechtlich verbindlich sei das nicht, aber eine Orientierungshilfe, sagt Schindler-Scholz. Die österreichischen Behörden haben nämlich nie einen verbindlichen Kälte-Richtwert definiert.

Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete das Innenministerium 2019: «Angesichts des subjektiv von jedem Einzelnen unterschiedlich wahrgenommenen Kälteempfindens wäre die Festlegung einer Temperaturgrenze – noch dazu ohne Rücksicht auf weitere Wettereinflüsse, wie z. B. die Windverhältnisse – nicht zweckmässig gewesen.» Dem wollte Schindler-Scholz etwas Handfestes gegenüberstellen: «Man kann das Kälteempfinden nämlich durchaus definieren, wenn man will», sagt er.

Auch das Egerkinger Komitee will Wetter-Ausnahmen

Womit wir wieder beim Verhüllungsverbot des Egerkinger Komitees sind: Auch dieses sieht eine Reihe von Ausnahmen, unter anderem wegen der «klimatischen Bedingungen» vor. Was das im Detail heisst, damit dürfen sich nun die Kantone auseinandersetzen. Deren Sache sei es, aus dem Verfassungsartikel ein alltagstaugliches Gesetz abzuleiten, stellte Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Abstimmungssonntag klar. Es drohen also kantonal verschiedene Verhüllungsverbote.



Als Schindler-Scholz von der der Abstimmung hierzulande erfuhr, nahm es ihn wunder, ob eine «Schal legal»-Seite auch für die Schweiz möglich wäre. Wenige Stunden später hatte er Schal-legal.ch registriert und aufgesetzt. Als Grundlage dienen hier Wetterdaten von MeteoSchweiz. Laut diesen war es heute zur Mittagszeit in Kloten gefühlt minus 5,9 Grad kalt, in St. Gallen minus 3,9 Grad und in Bischoffszell minus 5,1 Grad.

Wem es beim Mittagsspaziergang wärmer vorkam: Bei Windstille kann dies natürlich der Fall sein. «Je stärker der Wind bläst, umso mehr sinkt die gefühlte Temperatur», erklärt Schindler-Scholz. Daher kann man auf «Schal legal» auch anwählen, ob man zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs ist – beim Velofahren hat man ja mehr Gegenwind. «Das mit den Rad-Daten war übrigens eine der ersten Anfragen, die von Nutzern kamen», erklärt der Entwickler.

Die angezeigte Velofahrerin aus Wien kam am Ende übrigens ungestraft davon: Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. Ohne eine Begründung, wie ihr Anwalt dem «Standard» sagte.