Deepfake-Video hat FolgenGlarner muss Arslan die Anwaltskosten bezahlen
gbi
5.1.2024
SVP-Nationalrat Andreas Glarner teilte ein Fake-Video, in dem Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan frei erfundene Aussagen in den Mund gelegt werden. Die Aktion hat nun ein Nachspiel: Er muss ihr den Anwalt zahlen.
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05.01.2024, 09:45
05.01.2024, 09:49
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Vor den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2023 teilte SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein Fake-Video von Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan.
Der Baslerin werden dabei haarsträubende Aussagen in den Mund gelegt.
Arslan wehrte sich vor Gericht – und hatte Erfolg: Glarner muss für die Verfahrenskosten aufkommen und Arslan den Anwalt bezahlen. Total kostet ihn das 3842.50 Franken.
In der heissen Phase des Wahlherbsts sorgte ein mittels Deepfake-Technologie hergestelltes Video für Aufsehen: Es zeigt – so scheint es zumindest – Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan, die sehr untypische Aussagen äussert. Unter anderem sollten die Menschen bei den Nationalratswahlen vom Oktober 2023 die SVP wählen.
Natürlich hat die Baslerin – die am komplett anderen Ende des politischen Spektrums als die SVP steht – das nie so gesagt. Aber wegen der eingesetzten Deepfake-Technologie wirkte das Video auf den ersten Blick täuschend echt.
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat das Video im Oktober 2023 auf den sozialen Medien geteilt. Wobei er betonte, dass er das Fake-Video nicht selbst hergestellt habe, sondern eine Agentur.
Arslan geht vor Gericht – mit Erfolg
Arslan wehrte sich, zog wegen einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vor Gericht und erzielte dort auch rasch einen ersten Erfolg. Das Zivilgericht Basel-Stadt ordnete an, dass Glarner das Video aus dem Netz entfernen müsse. Das war im Oktober.
Nun folgte ein zweiter Entscheid, der wiederum zugunsten der Grünen ausgefallen ist. Publik machten das am Freitag die Tamedia-Titel, denen das entsprechende Urteil vorliegt.
Konkret muss Glarner für das Fake-Video 3842.50 Franken berappen. 1500 Franken davon machen die Gerichtskosten aus, die übrigen 2342.50 Franken muss er an Arslan zahlen – für ihre Anwaltskosten. Das Urteil datiere von November 2022, sei nun aber rechtskräftig geworden.
Laut Bericht der Tamedia-Titel habe Glarner darauf verzichtet, sich mit juristischen Mitteln zu wehren. Den Tamedia-Titeln sagte er dazu nur: «Das war mir der Spass wert.»
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