Sechs Jahre im Rückstand Eidgenössische Finanzkontrolle rügt Drohnen-Programm scharf 

su, sda

23.1.2025 - 10:00

Zwei der sechs bestellten Drohnen befinden sich bis jetzt in der Schweiz und verursachen Kosten. Einsatzfähig sind sie noch lange nicht.
Zwei der sechs bestellten Drohnen befinden sich bis jetzt in der Schweiz und verursachen Kosten. Einsatzfähig sind sie noch lange nicht.
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Die Schweizer Armee steht wegen der verspäteten Einsatzbereitschaft ihrer Drohnen in der Kritik. Die Finanzkontrolle fordert eine umfassende Überprüfung des Projekts.

Keystone-SDA, su, sda

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  • Das Drohnenprojekt der Schweiz, ursprünglich für 2019 geplant, verzögert sich weiter. Es soll nun 2026 abgeschlossen sein. Die Fluggeräte sind frühestens 2029 voll einsatzfähig.
  • Trotz hoher Investitionen werden die Drohnen aus israelischer Produktion voraussichtlich nicht alle Anforderungen erfüllen.
  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert mangelhafte Planung, überambitionierte Ziele und Kostenrisiken, was eine umfassende Neuplanung des Projekts erforderlich macht.

Die Schweiz beschafft derzeit ein unbemanntes und unbewaffnetes Drohnen-Aufklärungssystem. Beschlossen wurde der Kauf 2015 vom Parlament. Die sechs Drohnen samt Bodenkomponenten, Simulatoren und Logistik werden vom israelischen Unternehmen Elbit geliefert. Fünf Drohnen sind mittlerweile in der Schweiz eingetroffen.

Das «Detect and Avoid System» (DAA) für die Drohnen entwickelt die bundeseigene Ruag MRO. Damit sollen die Drohnen unbegleitet und jederzeit in die Luft gehen können, weil es Hindernisse erfasst, die keine Signale aussenden. Das können zum Beispiel Gleitschirme sein, wie es vom Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) heisst.

Frühestens 2029 einsatzfähig

Der Abschluss des Projekts war für 2019 geplant, ist aber mittlerweile auf 2026 verschoben worden. Doch gemäss einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wird dann ein System geliefert, das nicht alle Anforderungen erfüllt.

Weil zum Beispiel das DAA noch nicht bereit ist, können die Drohnen voraussichtlich 2027 und 2028 höchstens im kontrollierten Luftraum und nachts unbegleitet fliegen. Laut EFK und Armasuisse sind die Drohnen frühestens 2029 immer unbegleitet einsatzfähig.

«Das Projekt ist in der Krise», schrieb die EFK dazu. Sie stellte zu ehrgeizige Ziele, mangelhafte Planung und Steuerung und ein nicht genügendes Risiko- und Qualitätsmanagement fest. Es müsse dringend gehandelt werden. Der finanzielle Spielraum sei gering, und es seien Mehrkosten zu befürchten.

Budget laut Armasuisse eingehalten

Dem Armeestab und Armasuisse wird geraten, alle Optionen zu prüfen und Anpassungen am Projekt sowie dadurch entstehende Mehrkosten zu klären. Auf dieser Basis brauche es eine umfassende Neuplanung.

Armasuisse entgegnet, dass ein Abbruch keine Option sei. Von dem bewilligten Geld sei das meiste ausgegeben oder verpflichtet. Die Lieferfirma habe ebenfalls viel investiert, und die Armee brauche die Drohnen. Zudem werde das bewilligte Budget eingehalten.

Dabei sprach das Bundesamt von unterschiedlichen Qualitätsansprüchen bei Herstellern und Empfängern der Drohnen. 2015 sei man davon ausgegangen, dass es um eine serienmässig produzierte Drohne gehe, schrieb wiederum die EFK. «Tatsächlich ist das Investitionsprojekt zu einem risikoreichen Entwicklungsprojekt angewachsen», heisst es nun aber.

«Drohnen können Zweck nicht erfüllen»

Dass bereits ein Teil der Drohnen bei der Luftwaffe ist, kritisiert die EFK als verfrüht. Obschon im November und Dezember 2022 auf Mängel hingewiesen worden sei, hätten Armasuisse und Luftwaffe Anfang 2023 die Übergabe des Aufklärungsdrohnensystems in Etappen beschlossen.

Grundlage dafür sei das Lufttüchtigkeitszertifikat aus Israel gewesen. Die MAA bestätigte dies. Später hätten die Testpiloten festgestellt, dass sich die Drohnen im «Entwicklungsstadium» befanden. Das System könne seinen Zweck nicht erfüllen.

Die EFK rügt, dass wegen der erst teilweisen Lieferung der Drohnen der Bund zusätzliche Kosten tragen müsse. Auch wenn die Drohen nicht fliegen würden, müssten sie inspiziert, gewartet und in Stand gehalten werden, und das koste, so die EFK. Sie empfiehlt, ein Einführungskonzept zu erstellen.

Laut Armasuisse fand diese Teillieferung unter vertraglich geregelten Bedingungen statt. Zudem gleiche der Nutzen die zusätzlichen Kosten mehr als aus. Ohne die Übernahme erster Drohnen hätten keine Flüge durchgeführt, keine Logistikprozesse etabliert und erhebliche Qualitätsmängel nicht erkannt werden können.

Armasuisse weist Kritik zurück

Armasuisse widerspricht den Feststellungen der EFK, wonach das Qualitäts- und Risikomanagement nicht genügten. Es gebe einen etablierten Qualitätsmanagementprozess, und ein Risikomanagement. Der Risikokatalog werde regelmässig nachgeführt.

Armasuisse will indes die Empfehlungen der EFK annehmen und versteht den Bericht als Chance. Der Aufwand für Anpassungen der Drohnen an Schweizer Anforderungen sei unterschätzt worden, räumte Armasuisse ein. Zum Beispiel bereitet das verlangte Enteisungssystem Schwierigkeiten.