Nach knappem Volks-Nein So will der Bundesrat neue Regeln für Konzerne umsetzen

SDA/aka

14.4.2021 - 11:15

Nach dem knappen Nein zur Konzernverantwortungsinitiative soll der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag rasch in Kraft treten. Der Bundesrat hat nun die Details in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild)
Nach dem knappen Nein zur Konzernverantwortungsinitiative soll der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag rasch in Kraft treten. Der Bundesrat hat nun die Details in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild)
Keystone

Nach dem Volks-Nein und verschiedener Beschwerden zur Konzernverantwortungsinitiative macht der Bundesrat jetzt vorwärts. Heute präsentiert er einen Gegenvorschlag.

SDA/aka

Es war denkbar knapp im vergangenen November: Die Konzernverantwortungsinitiative war damals an der Urne nur knapp abgelehnt worden. Wir erinnern uns: Eine Mehrheit der Stimmberechtigten war dafür, doch ist das Anliegen am Ständemehr gescheitert (hier unser Abstimmungs-Bericht). 



Das heisst: Sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird, kann der indirekte Gegenvorschlag dazu nun in Kraft treten. Nach der Erledigung mehrerer Abstimmungsbeschwerden durch das Bundesgericht wird die hunderttägige Referendumsfrist bald anlaufen, wie der Bundesrat heute mitteilte.

Keine Ausweitung der Haftungsregeln

Das Gesetz beinhaltet Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Verstösse werden mit Busse bestraft. Eine Ausweitung der Haftungsregeln ist nicht vorgesehen.



Damit die neuen Bestimmungen möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten können, hat die Regierung nun die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Der Entwurf der neuen Verordnung regelt, welche Unternehmen neue Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit erfüllen müssen und welche davon befreit sind.

Mit dem europäischen Umfeld abgestimmt

Ferner enthält die Verordnung die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für KMU sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Die neuen Bestimmungen sind laut dem Bundesrat weitgehend mit entsprechenden Regulierungen im europäischen Umfeld abgestimmt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juli 2021.