Unfall in den Österreicher Alpen Bergsteiger reisst mehrere andere in die Tiefe – und setzt Tour fort

smi

28.6.2024

Was genau an jenem Vormittag im April 2024 am Zuckerhütl in den Stubaier Alpen passiert ist, versucht die Staatsanwaltschaft herauszufinden. (Archivbild)
Was genau an jenem Vormittag im April 2024 am Zuckerhütl in den Stubaier Alpen passiert ist, versucht die Staatsanwaltschaft herauszufinden. (Archivbild)
Bild imago images/Michael Kristen

Ein Alpinist stürzt in den Stubaier Alpen (Österreich) und reisst weitere mit. Zwei Personen sind schwer verletzt. Der Verursacher aber setzt seine Tour fort. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn.

smi

28.6.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Alpinist stürzt im Aufstieg zum 3507 Meter hohen Zuckerhütl in den Österreichischen Alpen. Dabei reisst er fünf Personen mit.
  • Ein Mann verletzt sich dabei schwer.
  • Trotzdem setzt der mutmassliche Verursacher des Unfalls seine Bergtour fort. Um die verletzten Bergsteiger kümmern sich andere Alpinisten.
  • Später stellt sich der Verursacher des Unfalls der Polizei. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Gedränge und brenzlige Situationen zwischen verschiedenen Seilschaften sind eher aus dem Himalaja, gelegentlich vom Matterhorn, bekannt.

Doch auch in den österreichischen Alpen ist es in dieser Saison zu einem Zwischenfall gekommen, der das Gegenteil zur Kameradschaft unter Alpinisten repräsentiert.

Es ist ein prächtiger Bergtag im vergangenen April, 40 bis 50 Alpinist*innen machen sich auf den Weg auf das 3507 Meter hohe Zuckerhütl in den Stubaier Alpen. Gegen elf Uhr rutscht einer von ihnen aus und reisst vier andere in die Tiefe. So berichtet die «Tiroler Tageszeitung».

Einer von ihnen verletzt sich schwer, wird später mit einem Schädel-Hirn-Trauma und einer Schulterverletzung ins Spital gebracht. Eine weitere Person muss die Tour abbrechen.

Wer hat den Unfall wirklich verursacht?

Die zwei weiteren Mitgerissenen setzen ihren Weg mit leichten Blessuren fort. Und sehen, wie der Verursacher des Unfalls ebenfalls in Richtung Gipfel steigt.

Um die verletzten Bergsteiger kümmern sich andere.

Die Polizei sucht danach nach dem Unbekannten, der den Leidtragenden seines Missgeschicks nicht geholfen hat. Schliesslich meldet sich der Alpinist selber bei den Ermittlern.

Er sagt, er sei gestürzt, weil er selber angerempelt worden sei. Folglich sei er nicht schuld am Unfall. Einer der Mitgerissenen widerspricht, es habe sich niemand zwischen ihm und dem Mann befunden, der als Erster gestürzt ist.

Der Mann, der als mutmasslicher Verursacher des Unfalls gilt, verteidigt sich zudem damit, dass sich bereits andere Berggänger*innen um die Verletzten gekümmert hätten.

Unfallverursacher trifft keine Schuld

Die Polizei Neustift hat die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Der Fall sei kompliziert, verschiedene Augenzeugen und Beteiligte hätten verschiedene Versionen des Geschehens vorgebracht. Es stehe Aussage gegen Aussage.

Die Rechtslage klärt Michael Larcher, Gerichtssachverständiger für Alpinunfälle beim Österreichischen Alpenverein in der «Tiroler Tageszeitung». Derjenige, der als Erster gestürzt sei, sei nicht schuld am Unfall.

Das gehöre zum Risiko in den Bergen, das alle in Kauf zu nehmen hätten, die alpine Touren unternehmen. Hingegen gelte die Pflicht, Verletzten Ersthilfe zu leisten. Und schliesslich gelte am Berg das ungeschriebene Gesetz der Kameradenhilfe. 

Dieses hat der Alpinist, der weitergestiegen ist, nachdem er andere mitgerissen hat, nicht befolgt.


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