Kälte ist kein Unfall Alpinist verliert Finger und Zehen – Versicherung muss nicht zahlen

smi

31.3.2024

Erfrierungen wegen der Kälte am Matterhorn sind kein Unfall. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Erfrierungen wegen der Kälte am Matterhorn sind kein Unfall. Das hat das Bundesgericht entschieden.
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Ein Alpinist erleidet beim Abstieg vom Matterhorn Erfrierungen und verliert mehrere Zehen und Finger. Die Unfallversicherung muss dafür nicht aufkommen, hat das Bundesgericht letztinstanzlich geurteilt.

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  • Ein Bergsteiger verliert beim Abstieg vom Matterhorn wegen Erfrierungen mehrere Zehen und Fingerglieder. 
  • Die Unfall-Versicherung taxiert das nicht als Unfall und kommt nicht für die Kosten für Rettung und Pflege auf.
  • Als letzte Instanz hat das Bundesgericht entschieden, dass die Versicherung richtig handelt.

Der Abstieg vom Matterhorn endet für einen damals 38-jährigen Alpinisten im Spital und findet eine Fortsetzung vor Gericht. Im Oktober 2021 klettert er mit einem Seilpartner die traditionelle Schmid-Route durch die Nordwand.

Erst am folgenden Tag steigen die beiden ab. Um halb sieben Uhr früh kommen sie in der Solvay-Hütte, einer Nothütte auf 4003 Metern über Meer an und legen sich schlafen, wie der «Walliser Bote» schreibt. 

Gegen Mittag wachen sie auf und stellen starke Erfrierungen an Händen und Füssen fest. Absteigen können sie so nicht mehr. Sie alarmieren die Rettung und werden mit einem Helikopter direkt ins Spital geflogen.

Fünf Zehen ganz und vier Fingern teilamputiert

Den 38-Jährigen trifft es besonders hart. Am rechten Fuss müssen ihm die Ärzt*innen sämtliche Zehen amputieren. Zudem verliert er Glieder eines Fingers der linken und von drei Fingern der rechten Hand.

Etwas später folgt der nächste Schock: Die Basler Versicherung, bei der der Mann gegen Unfall versichert ist, weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Was vorgefallen sei, sei kein Unfall. Seine Beeinträchtigungen mit nur noch fünf Zehen und sechs ganzen Fingern seien keine unfallähnlichen Verletzungen, fasst der Walliser Bote den Entscheid der Versicherung zusammen. 

Das Sozialversicherungsgesetz des Bundes definiert einen Unfall als «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.» 

Bundesgericht: Kälte ist kein Unfall

Der Mann wehrt sich vor Gericht, verliert und zieht den Fall weiter bis vor Bundesgericht. Doch auch dieses gibt der Versicherung recht. Die Kälte sei weder plötzlich eingetreten, noch sei sie ungewöhnlich für diesen Ort und Jahreszeit.

Das Gericht hat sich von MeteoSwiss präzise Wetterdaten für den Zeitraum geben lassen. Damit könne auch ein Gewitter, das laut dem Bergsteiger plötzlich aufgezogen sei, ausgeschlossen werden.

Das Bundesgericht hat deshalb die Beschwerde des Alpinisten gegen das Urteil der Vorinstanz abgewiesen. Die Unfallversicherung hat zurecht nicht gezahlt. Der Unterlegene muss nun auch noch weitere Gerichtskosten von 800 Franken übernehmen.