Tipps rund ums Thema Geld Plötzlich verwitwet – und auf einmal ist alles anders

Realisation: Danica Gröhlich

24.5.2018

Was neben der Trauer finanziell zu organisieren ist.
Was neben der Trauer finanziell zu organisieren ist.
Keystone

Die Neuorientierung nach dem Tod des Partners oder der Partnerin ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wie weiter, wenn man gar nicht mehr weiss, wo einem der Kopf steht?

«Bluewin» gibt in Zusammenarbeit mit der Budgetberatung Schweiz Tipps rund ums Thema Geld.

Den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten ist nicht einfach und braucht Kraft und Zeit. Leider nehmen die organisatorischen Aufgaben und finanziellen Veränderungen keine Rücksicht auf den Trauerprozess. Haben Sie sich bereits vor dem Todesfall um die gemeinsamen finanziellen Belange gekümmert, ist die Umstellung nicht ganz so gross, wie wenn einem das «Ressort Finanzen» auf einmal unverhofft in den Schoss fällt.

Ein kurzer Text wie dieser kann Betroffenen und ihrer individuellen Situation kaum gerecht werden. Aber er kann helfen, erste Schritte zur Klärung für die neue finanzielle Situation aufzuzeigen.

Wichtig: Übersicht gewinnen

Ob es ausschliesslich darum geht, die Höhe der Beerdigungskosten einzuschätzen oder, ob die gesamte finanzielle Neuorientierung zu einer komplexen Aufgabe wird, hängt von der Ausgangslage zum Zeitpunkt des Todesfalls ab.

Es ist ein grosser Unterschied, ob ein kinderloses Paar oder eine Familie mit kleinen Kindern betroffen ist. Ob der Nachwuchs mitten in der Lehre oder im Studium steckt, oder ob die Kinder bereits finanziell unabhängig sind.

Auch die Einkommens- und Vermögenssituation vor dem Todesfall spielt eine Rolle. Ist zusätzlich Wohneigentum vorhanden? Gibt es einen Ehe- und Erbvertrag? Wie wurde Erwerb, Haushalt und Kinderbetreuung untereinander aufgeteilt? Hat der überlebende Ehepartner mit seinem Einkommen schon vor dem Todesfall den Löwenanteil der Ausgaben bestritten? Ist er oder sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen oder wurde kein Einkommen erzielt?

Je nachdem wie die Ausgangslage ist, brauchen Sie eine umfassende Beratung von Fachpersonen. Auch wenn Sie «lediglich» Rat darüber wollen, in welcher Reihenfolge alles bearbeitet werden soll und wie das neue laufende Budget aussieht.

Einnahmen nach dem Todesfall: Ansprüche abklären

Oft beschäftigt von Anfang an die Frage, ob der laufende Lebensbedarf gesichert ist. Neben einem allfälligen Eigenverdienst des überlebenden Partners, kann es aus Gründen der Existenzsicherung wichtig sein sobald als möglich alle Ansprüche abzuklären und geltend zu machen.

·       Näheres zu Witwen-, Witwer- und Waisenrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung finden Sie unter www.ahv-iv.ch, Merkblatt 3.03 Hinterlassenenrenten der AHV oder Sie fragen bei der Ausgleichskasse nach beziehungsweise besuchen deren Webseite.

·       Auch bei den Pensionskassen bestehen Ansprüche auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Fragen Sie bei der entsprechenden Pensionskasse nach oder lesen Sie deren Pensionskassenreglement.

·       Decken alle obigen Einnahmen das Existenzminimum der Hinterbliebenen noch nicht, kann ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen geprüft werden. Wissenswertes dazu finden Sie ebenfalls auf www.ahv-iv.ch, Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV oder Sie fragen auch dafür bei der Ausgleichskasse nach und konsultieren deren Webseite.

·       Haben Sie weitere Ansprüche aus individuell abgeschlossenen Lebens-, Todesfallrisikoversicherungen etc.? Es kann sich lohnen, die eigenen Unterlagen in aller Ruhe danach durchzuschauen.

·       Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses können die Angehörigen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (Lohnnachgenuss) von ein bis zwei Monaten (OR 338) über den Todestag hinaus haben. Der laufende Lohn (inkl. Ferien-, Überstundenentschädigung, Spesen etc.) wird anteilsmässig bis zum Todestag ausbezahlt.

Neues Budget

Aufgrund der neuen Situation gibt es nicht nur Veränderungen bei den monatlichen Einnahmen, sondern auch den Ausgaben. Bis die neue Situation geklärt ist, kann einige Zeit verstreichen. Entsteht dadurch eine existenzielle Notlage, empfehle ich Ihnen, sich bei den sozialen Diensten Ihres Wohnsitzes zu melden.

Mit diesen Apps haben Sie Ihr Budget im Griff
Andrea Schmid-Fischer ist Vize-Präsidentin der Budgetberatung Schweiz und Budgetberaterin, Frauenzentrale Luzern.
Andrea Schmid-Fischer ist Vize-Präsidentin der Budgetberatung Schweiz und Budgetberaterin, Frauenzentrale Luzern.
zvg

Möchten Sie ein Budget für die neue Situation erstellen? Finden Sie eine Budgetberatungsstelle in Ihrer Nähe unter www.budgetberatung.ch.

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