Behörden machen ernst Hausbesitzer verzweifelt an 9000 Franken teurer Bunker-Posse

tafi

8.4.2024

Wer einen privaten Luftschutzkeller umbauen will, benötigt dafür eine schriftliche Bewilligung. (Symbolbild)
Wer einen privaten Luftschutzkeller umbauen will, benötigt dafür eine schriftliche Bewilligung. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Die Schweiz ist Weltmeisterin beim Bau von Schutzräumen. Doch manche wurden zu Hobbykellern oder Proberäumen umfunktioniert. Das kann teuer werden, wie ein Hausbesitzer nun erfahren hat.

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  • Ein Hausbesitzer in Olten hat seinen privaten Schutzraum umgebaut. Dies sei ihm bei einer Inspektion gestattet wurde.
  • Bei einer neuen Kontrolle wollte die zuständige Behörde davon nichts mehr wissen.
  • Der Mann muss nun seinen Bunker aufrüsten oder 9000 Franken Strafe zahlen.

Bunker da, Bunker kann weg, Bunker muss wieder her: Es tönt nach einer ziemlichen Posse, was eine Familie in Olten gerade erlebt. Witzig ist sie aber nicht, sondern geht ganz schön ins Geld.

Wie «Blick» berichtet, durchlebt ein 63-jähriger Hausbesitzer gerade einen Behördenalbtraum. Der Grund: sein privater Schutzraum, der zuletzt 2014 inspiziert worden war. Er könne den Bunker aufheben, habe es damals geheissen, erinnert sich der Mann.

Mündliche Bewilligung reicht nicht aus

Umso verwunderter war er, als die zuständige Zivilschutzorganisation eine Kontrolle ankündigte. Weil es vor zehn Jahren geheissen habe, kleine, private Schutzräume seien nicht mehr nötig, habe er ihn umfunktioniert und die Lüftung ausgebaut.

Davon will die Zivilschutzorganisation nun nichts mehr wissen. Er müsse den Raum instand setzen und eine neue Lüftung einbauen. Kosten: mindestens 5000 Franken. «Dabei glaubt doch niemand ernsthaft, dass wir bei einem Notfall in einen solchen Minibunker flüchten werden», ärgert sich der Mann bei «Blick».

Der Anweisung muss er trotzdem Folge leisten, sie ist rechtlich bindend. Zwar gestand das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in einer Mail ein, dass «früher leider einiges mündlich bewilligt worden ist, was wir jetzt ausbaden müssen». Aber das hilft dem Mann auch nichts.

Der Hausbesitzer muss zahlen – so oder so

Sollte er sich weigern, droht dem Mann eine Strafanzeige. «Eine Aufhebung eines Schutzraums kann nur durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erlaubt werden, auf schriftlichen Antrag der Eigentümerschaft und der Gemeinde», erklärte das Amt auf Nachfrage.

Ein solcher Antrag würde die Familie noch teurer zustehen kommen. Sie müssten dann eine Ersatzabgabe für ihre sechs Schutzplätze zahlen: insgesamt 9240 Franken.