Gratis-Abos für Politiker Chefs der Arosa Bergbahnen freigesprochen

sda/tcar

23.10.2024 - 23:22

Die Chefs der Arosa Bergbahnen sind freigesprochen worden.
Die Chefs der Arosa Bergbahnen sind freigesprochen worden.
sda (Symbolbild)

Fahrlässig statt vorsätzlich: Der Verwaltungsratspräsident und der Direktor der Bergbahnen in Arosa sind vom Vorwurf der mehrfachen Vorteilsgewährung freigesprochen worden. 

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  • Die Chefs der Arosa-Bergbahnen hatten über Jahre Politikern und Beamten Skipässe gratis oder reduziert angeboten.
  • Vom Vorwurf der mehrfachen Vorteilsgewährung wurden die Chefs jetzt freigesprochen.
  • Die Angeklagten hätten nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt, was nicht strafbar sei.

Der Verwaltungsratspräsident und der Direktor der Bergbahnen in Arosa sind am Mittwoch vor Gericht vom Vorwurf der mehrfachen Vorteilsgewährung freigesprochen worden. Sie hatten über Jahre Politikern und Beamten in Arosa und in Chur Skipässe entweder gratis oder zum reduzierten Preis angeboten.

Die Saisonkarten für das Skigebiet Arosa und die Saisonpässe für die Wintersport-Arena Arosa/Lenzerheide wurden von 2014 bis 2022 kostenlos oder verbilligt einem Kreis von rund 60 Personen angeboten.

Wegen der Verjährungsfrist wurden keine älteren Fälle untersucht. In Arosa kamen die Mitglieder der kommunalen Regierung, des Parlaments, des Bürgerrats, aber auch der Revierförster oder Gemeindepolizisten in den Genuss der Offerte mit einem Preisvorteil von bis zu 550 Franken.

Auch Churer Politiker profitierten

Weil zwei Drittel des Aroser Skigebiets auf Boden der Bürgergemeinde Chur liegen, profitierten auch Politiker und Beamte in der Bündner Hauptstadt. Begünstigte waren hauptsächlich die Mitglieder der Stadtregierung und des Bürgerrats. Wer letztlich vom Angebot Gebrauch machte, wurde am Mittwoch vor dem Regionalgericht in Landquart nicht bekannt.

Das Gericht sprach den 69-jährigen Verwaltungsratspräsidenten sowie den 60-jährigen Direktor der Arosa Bergbahnen von Schuld und Strafe frei. Die Angeklagten hätten weder vorsätzlich noch eventualvorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt, was nicht strafbar sei, sagte der vorsitzende Richter. Die mehrfache Vorteilsgewährung war bis 1999 nicht strafbar. Ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde sie im Jahr 2000.

Tradition übernommen

Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen verlangt sowie Bussen für beide Beschuldigten von je 10'000 Franken. Der Verteidiger forderte Freisprüche. Er sprach im Zusammenhang mit der Anklage von einem «perversen Produkt des heutigen Zeitgeistes» und des «Gutmenschentums».

Sowohl der Verwaltungsratspräsident als auch der Direktor hatten betont, die Praxis der Bergbahnen sei seit 1974 nie in Frage gestellt worden. Sie hätten lediglich eine Tradition übernommen und fortgeführt.

Fälle von verbilligt oder gratis abgegebenen Saisonkarten sind auch im Kanton Wallis bekannt geworden. Politikerinnen und Politiker sollen unter anderem die Möglichkeit gehabt haben, einen Skipass für das gesamte Kantonsgebiet im Wert von 1570 Franken für 100 Franken zu beziehen.

Für einiges Aufsehen sorgte zudem, dass Mitglieder des Bundesrates vom Verband Seilbahnen Schweiz Gratis-Skipässe erhielten. Nachdem diese Praxis öffentlich kritisiert worden war, verzichtete die Landesregierung auf die Zuwendung.

sda/tcar