Nach Mieterwechsel in Zürich 2-Zimmer-Wohnung kostet plötzlich fast 1000 Franken mehr

tafi

18.7.2024

Wohnen in Zürich ist teuer: Eine Immobilienfirma verlangt nach einem Mieterwechsel einen 70-prozentigen Aufschlag.
Wohnen in Zürich ist teuer: Eine Immobilienfirma verlangt nach einem Mieterwechsel einen 70-prozentigen Aufschlag.
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Für den Mieterverein grenzt es an Abzockerei, für die Immobilienfirma sind es marktübliche Konditionen: In Zürich soll eine Zwei-Zimmer-Wohnung nach einem Mieterwechsel plötzlich 1000 Franken mehr kosten.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Zürcher Kreis 4 verlangt eine Immobilienfirma nach einem Mieterwechsel einen saftigen Aufschlag für eine Zwei-Zimmer-Wohnung.
  • Statt 1300 Franken werden nun 2205 Franken fällig. Die Firma war bereits früher mit dieser Masche aufgefallen.
  • Der Mieterverein sieht gute Chancen für eine Klage gegen den neuen Mietzins.

Es ist ein saftiger Aufschlag, auch wenn die 2205 Franken Miete für eine 61 Quadratmeter grosse Zwei-Zimmer-Wohnung im Kreis 4 niemanden in Zürich mehr erstaunen dürften. Doch hat dieselbe Wohnung bis vor Kurzem noch 1300 Franken gekostet, berichtet «Tsüri». 

Dass die Immobilienfirma plötzlich 905 Franken mehr verlangt, hat einen einfachen Grund: Es gab einen Wechsel der Mieterschaft. Solche Wechsel werden von den Eigentümern in der aktuell angespannten Lage am Wohnungsmarkt gerne für saftige Mietzinsaufschläge genutzt.

Eine Erhöhung um 70 Prozent grenze jedoch an «Abzockerei», findet Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Die Miete sei für die Mietfläche schlicht zu hoch.

Eigentümerin fällt nicht zum ersten Mal auf

Eigentümerin der Wohnung ist die SF Urban Properties AG mit Sitz im Seefeld, die nicht zum ersten Mal mit einer drastischen Mietzinserhöhung nach Mieterwechsel von sich reden macht. Bereits im Jahr 2021 hatte die Firma den Mietzins für eine Drei-Zimmer-Wohnung von 1130 Franken auf 2630 Franken erhöht. Der «Tages-Anzeiger» hatte darüber berichtet.

Gegenüber «Tsüri» rechtfertigt Mediensprecherin Sarah Lenz den Anstieg bei der aktuell in Rede stehenden Wohnung mit einer «sanften Renovation» und marktüblichen Konditionen. Mietervertreter Angst hält dagegen: «Die Orts- und Quartierüblichkeit kann vom Eigentümer nicht nachgewiesen werden.»

Klage gegen den Mietzins hat Erfolgschancen

Laut «Tsüri» liegt der Mittelwert für Bestandsmieten im Quartier Werd bei 1670 Franken für eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Bei den ausgeschriebenen Wohnung liegt der Median hingegen bei 2370 Franken.

Walter Angst empfiehlt den neuen Mietern, den Anfangsmietzins anzufechten. Die Erfolgschancen schätze er in dem konkreten Fall als realistisch ein. Zwar sei es möglich, dass Schlichtungsbehörde und Mietgericht einen Aufschlag von mehr als zehn Prozent akzeptieren, aber bei einer Erhöhung von 70 Prozent würden sie wahrscheinlich nicht decken.