Verschnaufpause Referenzzinssatz für Mieten bleibt unverändert

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3.6.2024 - 08:09

Mieter*innen können vorerst aufatmen. (Symbolbild)
Mieter*innen können vorerst aufatmen. (Symbolbild)
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Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können aufatmen. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt erneut unverändert.

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  • Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent.
  • Damit hält die Verschnaufpause bei den Mieten an.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es am Montag in einem Communiqué bekannt gab. Damit hält die Verschnaufpause bei den Mieten an.

Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert. Manche Vermieter nahmen dies zum Anlass, um die Mieten markant zu erhöhen – zum Teil um über 10 Prozent.

Durchschnittswert unverändert

Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser verharrte nun laut dem BWO mit 1,72 Prozent auf dem Stand des Vorquartals.

Der Referenzzinssatz wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert auf- oder abgerundet. Der Abstand zum nächsten Schwellenwert von 1,87 Prozent ist damit immer noch sehr gross. Erst wenn dieser Wert überschritten würde, erfolgt die nächste Erhöhung. Auf der anderen Seite käme es erst bei einem Durchschnittszinsatz von 1,63 Prozent zu einer Senkung.

Weiterhin Stabilität?

Experten hatten im Vorfeld nicht mit einer Veränderung des Referenzzinssatzes gerechnet. Denn bei den Hypothekarzinsen, auf deren Basis der Referenzzinssatz erhoben wird, gab es zuletzt eine Entspannung. Hintergrund waren sinkende Inflationsraten und die erste Zinssenkung durch die Nationalbank.

Die Experten der Grossbank UBS kamen kürzlich in einer Studie sogar zum Schluss, dass auch bei den nächsten Beurteilungen im kommenden September und Dezember nicht mit einer Veränderung des Referenzzinssatzes zu rechnen sei.

Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.