Vermietungsportale Stadt Luzern will schärfer gegen Airbnb vorgehen

SDA

20.8.2019 - 11:28

Der Grossteil der Wohnungen im Gebäude in der Luzerner Neustadt werden über Online-Buchungsplattformen angeboten – der Stadtrat prüft nun Massnahmen.
Der Grossteil der Wohnungen im Gebäude in der Luzerner Neustadt werden über Online-Buchungsplattformen angeboten – der Stadtrat prüft nun Massnahmen.
Source: David Kunz, Keystone-SDA

Die Luzerner Stadtrat sieht Handlungsbedarf bei der Vermietung von Ferienwohnungen durch Online-Plattformen. Mit verschiedenen Massnahmen soll der Wohnraum geschützt werden.

Der Luzerner Stadregierung prüfe, ob er das Bau- und Zonenreglement (BZR) anpassen könne um Zweitwohnungen einzuschränken, die ausschliesslich touristisch oder geschäftlich genutzt würden, schreibt er am Dienstag in einem Bericht und Antrag an das Stadtparlament. Eine dauerhafte Umnutzung einer Erstwohnung in eine touristisch vermietete Zweitwohnung solle nicht mehr uneingeschränkt möglich sein.

Laut einer Erhebung der Stadt wurden auf den beiden Plattformen Airbnb sowie HomeAway jüngst 599 Angebote in Luzern gezählt, 292 Wohnungen würden professionell und temporär an Touristen oder Berufstätige vermietet. 2017 gab es in der Stadt knapp 46'000 Wohnungen.

Die Stadtregierung strebe eine luzernspezifische Lösung an, die mit der städtischen Handhabung des Wohn- und Arbeitsanteils kompatibel sei. Nicht anfassen wolle man die ursprüngliche Idee, nämlich die temporäre Vermietung der selber bewohnten Wohnung im Sinne der «Sharing Economy».

Monitoring der Plattformen

Der Stadtrat prüfe nun, ob die Kriterien und die Dringlichkeit für die Einführung einer Planungszone gegeben seien oder ob eine Anpassung des BZR im Rahmen der Zusammenführung der Bau- und Zonenordnung erfolge. Man beobachte die Entwicklung zudem mit einem Monitoring zu den Mietplattformen und möglicher weiterer Massnahmen.

Der Stadtrat reagiert damit auf politische Vorstösse seitens der SP im Parlament. Er beantragt, eine entsprechende Motion zu überweisen.

Gleichzeitig legt die Regierung den ersten Kontrollbericht zur Städtischen Wohnraumpolitik vor. Diese zeigt den Zwischenstand auf, nachdem des Stimmvolk 2012 die Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» angenommen hatte, die einen Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Luzern von 16 Prozent bis im Jahr 2037 fordert.

Luzern sei auf einem guten Weg, das Ziel zu erreichen, hält der Stadtrat fest. Zwischen 2014 und 2017 kamen 210 neue gemeinnützige Wohnungen auf dem Stadtgebiet dazu, die Zahl liegt nun bei 6130 Wohnungen. Allerdings ging der Anteil von 13,5 auf 13,4 Prozent leicht zurück. Grund dafür ist vor allem ein Wegfall von gemeinnützigen Wohnungen in der Genossenschaftssiedlung Himmelrich, die neu gebaut wird.

15 städtische Areale definiert

Da man in den vergangenen Jahren die nötigen Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen habe, sollte das Ziel von jährlich durchschnittlich 100 zusätzlichen gemeinnützigen Wohnungen erreichbar sein, hält der Stadtrat fest. Dazu gehören etwa die intensivierte Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Bauträgern sowie raumplanerische Instrumente, wonach von einem Ausnützungsbonus profitiert, wer gemeinnützige Wohnungen erstellt.

Bis 2024 rechnet die Stadt mit 600 zusätzlichen gemeinnützigen Wohnungen. Das jährlich Wachstum dürfte aber stark schwanken. Zudem definierte die Stadt 15 Areale, die mittel- bis langfristig für gemeinnützigen Wohnungsbau genutzt werden sollen – von der Oberen Bernstrasse über die Industriestrasse bis hin zu Littau West und der Reussinsel.

Alleine diese Areale hätten ein Potenzial von über 2000 zusätzlichen Wohnungen. Das Initiativziel lasse sich erreichen, wenn ein Grossteil dieses Potenzials ausgeschöpft werde und gleichzeitig die gemeinnützigen Bauträger weitere Immobilien erwerben sowie sanierungsbedürftige Siedlungen mit Neubauten oder Aufstockungen verdichten könnten. Der nächste Bericht steht 2023 an.

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