Entscheidung am 29. Mai Entscheidung am 29. Mai: In der Schweiz wird nicht vor 19. Juni gekickt

sda/jar

7.5.2020

In den Schweizer Fussballstadien rollt der Ball frühestens am 19. Juni wieder.
In den Schweizer Fussballstadien rollt der Ball frühestens am 19. Juni wieder.
Bild: Keystone

Das Komitee der Swiss Football League hat bekannt gegeben, dass am Freitag, 29. Mai, an einer ausserordentlichen Generalversammlung über die Weiterführung der Meisterschaften entschieden wird.

Der Bundesrat stellte letzte Woche in Aussicht, den Spielbetrieb in den beiden Profi-Meisterschaften unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni 2020 wieder zuzulassen. Über diese dritte Etappe der Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus wird der Bundesrat voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 definitiv entscheiden. Zwei Tage später tagen dann die Fussballer.

Auf der Grundlage des Entscheids des Bundesrats von letzter Woche ist es den Profi-Klubs ab dem 11. Mai 2020 erlaubt, unter Einhaltung der im eingereichten Schutzkonzept beschriebenen Sicherheitsmassnahmen das Mannschaftstraining aufzunehmen. Der Entscheid über den Zeitpunkt der Aufnahme des Trainingsbetriebs liegt in der Verantwortung der Klubs. «Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) teilte der SFL unverbindlich mit, dass die Klubs ab dem Moment des Trainingsstarts keine Kurzarbeit mehr geltend machen können», schreibt die SFL in der Medienmitteilung.

Damit den Klubs bei einem Entscheid zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs genügend Zeit zur Vorbereitung bliebe, wären die ersten Partien am Wochenende vom 19./20./21. Juni 2020 vorgesehen.



Die Medienmitteilung der SFL im Wortlaut:

«Das Komitee der Swiss Football League hat das weitere Vorgehen und die nächsten Termine festgelegt. Am 29. Mai 2020 entscheiden die Klubs an einer ausserordentlichen Generalversammlung über die Weiterführung der Meisterschaften. Zwischenzeitlich kann der Trainingsbetrieb aufgenommen werden.

Auf der Grundlage des Entscheids des Bundesrats von letzter Woche ist es den Profi-Klubs ab dem 11. Mai 2020 erlaubt, unter Einhaltung der im eingereichten Schutzkonzept beschriebenen Sicherheitsmassnahmen das Mannschaftstraining aufzunehmen. Der Entscheid über den Zeitpunkt der Aufnahme des Trainingsbetriebs liegt in der Verantwortung der Klubs. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) teilte der SFL unverbindlich mit, dass die Klubs ab dem Moment des Trainingsstarts keine Kurzarbeit mehr geltend machen können.

Weiter stellte der Bundesrat letzte Woche in Aussicht, den Spielbetrieb in den beiden Profi-Meisterschaften unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni 2020 wieder zuzulassen. Über diese dritte Etappe der Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus wird der Bundesrat voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 definitiv entscheiden.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es auch Klarheit über den Ausgang der sehr konstruktiven Gespräche mit dem Bund über Finanzhilfen geben. Diese Finanzhilfen sind die Voraussetzung dafür, dass die für den Schweizer Profifussball existenzbedrohliche Situation abgewendet werden und der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Aus diesen Gründen hat das Komitee der Swiss Football League (SFL) zwei Tage später, am Freitag, 29. Mai 2020, eine ausserordentliche Generalversammlung angesetzt. Anlässlich dieses Treffens werden die Vertreter der 20 Klubs über die Weiterführung der Meisterschaften entscheiden. Damit den Klubs bei einem Entscheid zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs genügend Zeit zur Vorbereitung bliebe, wären die ersten Partien am Wochenende vom 19./20./21. Juni 2020 vorgesehen.»

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