Landrat URUrner Landrat plant gesetzliche Regelung für Kinderbetreuungsgutschriften
liku, sda
13.11.2024 - 09:55
Der Kanton Uri plant, die Kinderbetreuung durch gesetzliche Verpflichtungen für Gemeinden zu verbessern. Ziel ist es, die Chancengleichheit zu erhöhen und mehr Familien zu unterstützen.
13.11.2024, 09:55
SDA
Der Kanton Uri strebt eine Verbesserung der familienergänzenden Kinderbetreuung an. Der Landrat hat beschlossen, dass alle Gemeinden künftig gesetzlich verpflichtet werden sollen, Betreuungsgutschriften zu gewähren. Diese Massnahme soll die Chancengleichheit unter den Familien im Kanton erhöhen.
Erweiterung des Anspruchs
Derzeit bieten 10 von 19 Gemeinden solche Gutschriften an. Was bisher auf freiwilliger Basis geschah, soll nun gesetzlich verankert werden. Das Kinderbetreuungsgesetz wird dahingehend angepasst, dass mehr Familien Anspruch auf Unterstützung haben. Eine Erhöhung der Einkommensobergrenze ist vorgesehen, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern. Derzeit profitieren nur 40 Prozent der Familien von den Gutschriften, doch die Regierung strebt eine Erhöhung auf 50 bis 60 Prozent an, wie Regierungsrat Christian Arnold (SVP) erläuterte.
Finanzielle Auswirkungen
Die Umsetzung des Gesetzes wird den Kanton voraussichtlich 50'000 Franken kosten. Für die Gemeinden werden die Mehrkosten zwischen 200'000 und 550'000 Franken liegen, abhängig von der bisherigen Nutzung der Gutschriften. Die genauen Details sollen in einer Verordnung festgelegt werden.
Kontroverse um das Familienmodell
Während die Mehrheit der Fraktionen das Gesetz befürwortet, äusserte die SVP Bedenken. Sie kritisierte, dass das traditionelle Familienmodell benachteiligt werde, da Familien, die auf Fremdbetreuung verzichten, keine steuerlichen Vorteile oder Gutschriften erhalten. Claudia Brunner von der SVP betonte, dass diese Familien diskriminiert würden.
Regierungsrat Arnold wies darauf hin, dass ein Vorstoss zur Unterstützung der familieninternen Betreuung abgelehnt wurde, da er als «systemfremd» betrachtet wurde. Die anderen Fraktionen hielten sich mit Kommentaren zurück. Dori Tarelli (FDP) bezeichnete das Gesetz als schlank und betonte, dass die Verordnung die Details klären werde. Sie schlug vor, auf eine zweite Lesung zu verzichten.
Nächste Schritte
Das Parlament verabschiedete das Gesetz mit 44 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Eine Volksabstimmung ist für Mai 2025 geplant, während die Verordnung im Herbst 2025 im Landrat diskutiert werden soll.
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