ZentralschweizAngeklagte im Stalking-Fall von Pfäffikon weisen Vorwürfe zurück
fn, sda
13.11.2024 - 15:25
Im Stalking-Prozess gegen zwei Männer, die der früheren Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin nachgestellt haben sollen, bestreiten die Angeklagten alle Anschuldigungen. Das Urteil wird in Kürze erwartet.
13.11.2024, 15:25
SDA
Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon standen am Mittwoch zwei Männer, die beschuldigt werden, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin online belästigt zu haben. Beide wiesen die Vorwürfe entschieden zurück. Das Gericht wird sein Urteil in den nächsten ein bis zwei Wochen schriftlich verkünden.
Der 49-jährige Angeklagte, ein Fusspfleger, erklärte, er habe niemanden beleidigt oder verleumdet. Er räumte ein, dass einige seiner Äusserungen schärfer formuliert seien, betonte jedoch, dass es sich um Fakten handele. Die juristischen Schritte von Spiess-Hegglin belasten ihn psychisch stark, was sich auch auf seine Arbeitsfähigkeit auswirke.
Der Prozess in Pfäffikon ist nicht der einzige, in den der Schweizer verwickelt ist. Bereits im vergangenen Jahr musste er sich vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH wegen etwa 1500 Kommentaren verantworten, die sich ebenfalls auf Spiess-Hegglin und die Ereignisse bei der Zuger Landammann-Feier 2014 bezogen. Ein Zivilverfahren mit 100 Fällen von Persönlichkeitsverletzung ist noch anhängig.
Ein weiterer Angeklagter und seine Verteidigung
Der zweite Angeklagte, ein 79-jähriger Jurist und ehemaliger Sportjournalist, bezeichnete die Anklage als fehlerhaft und voller Unwahrheiten. Er kritisierte die Staatsanwältin, entweder aus Mangel an Fachwissen oder aufgrund unzureichender Aktenkenntnis.
Auch er sieht sich als Kritiker von Spiess-Hegglin und war zusammen mit seinem Mitangeklagten als Zuschauer beim Prozess «Spiess-Hegglin gegen Ringier» in Zug anwesend.
Vorwürfe und Forderungen
Der Anwalt von Spiess-Hegglin argumentierte, dass es bei dem Prozess nicht um freie Meinungsäusserung, sondern um Stalking gehe. Die beiden Angeklagten seien seit Jahren in ihrem Hass auf Spiess-Hegglin vereint und hätten keine Grenzen gekannt. Sie sollen unter anderem Spiess-Hegglins Gesicht auf pornografische Bilder montiert und auf einer eigens erstellten Website veröffentlicht haben. Der Anwalt sieht Frauenfeindlichkeit als Motiv für ihre Handlungen.
Der 79-Jährige bestritt jegliche Beteiligung an den Porno-Collagen, doch Ermittler haben E-Mails, die einen Austausch mit dem 49-Jährigen über die Inhalte der Website belegen. Die Beweislage gilt als erdrückend.
Die Staatsanwältin, die beim Prozess nicht anwesend war, fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken und eine Busse von 600 Franken wegen mehrfacher übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte. Der 79-Jährige soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken bestraft werden.
Forderung nach Genugtuung
Der Anwalt von Spiess-Hegglin fordert zudem eine Genugtuung von jeweils 15'000 Franken. Seine Mandantin sei durch das Stalking verängstigt gewesen. Der 49-Jährige habe in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP» geschrieben, dass es «so lange weitergehen wird, bis ein Verrückter durchdreht und....».
Spiess-Hegglin verfolgte den Prozess per Videoübertragung, da sie nicht im selben Raum wie die Angeklagten sein wollte. Dies stiess beim 79-jährigen Rentner auf Kritik, der meinte, das Gericht erfülle Spiess-Hegglin jeden Wunsch.
Das Urteil des Bezirksgerichts wird in den kommenden ein bis zwei Wochen schriftlich bekannt gegeben.
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