Bildung Nidwaldner Regierung lehnt Kostenübernahme für Schüler ab

liku, sda

14.11.2024 - 09:00

Lernende des Kollegiums St. Fidelis in Stans müssen für gewisse Unkosten selber aufkommen. (Archivbild)
Lernende des Kollegiums St. Fidelis in Stans müssen für gewisse Unkosten selber aufkommen. (Archivbild)
Keystone

Die Regierung von Nidwalden hat entschieden, die Unkosten für Schüler des Kollegiums nicht zu übernehmen. Die Gemeinden sollen die zusätzlichen Ausgaben tragen, während es für bedürftige Familien bereits Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

Die Regierung des Kantons Nidwalden hat sich gegen die Übernahme der Unkostenbeiträge für Schüler des Kollegiums ausgesprochen. In ihrer Stellungnahme zu einer Motion erklärte sie, dass die Gemeinden die zusätzlichen Ausgaben von etwa 350'000 Franken jährlich tragen müssten. Für Familien mit finanziellen Schwierigkeiten bestehe bereits die Möglichkeit, eine Reduktion der Kosten zu beantragen.

Der Besuch des Kollegiums in Stans ist für die Schüler gebührenfrei, jedoch müssen die Eltern für bestimmte Ausgaben wie Lehrmittel, Schulmaterialien, Transportkosten und Exkursionen aufkommen. Landrätin Denise Weger von der GLP hatte in einer Motion gefordert, dass die ersten drei Schuljahre kostenfrei sein sollten.

Die Regierung betonte, dass sie ihrer Verpflichtung, einen kostenlosen Grundschulunterricht anzubieten, bereits nachkomme. Dies schliesse die Möglichkeit ein, das Kurzzeitgymnasium am Kollegium zu besuchen. Eine Übernahme der genannten Unkosten sei nicht die Aufgabe des Kantons, weshalb sie dem Landrat empfahl, die Motion abzulehnen.

Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Regierung argumentiert, dass die finanziellen Mittel des Kantons nicht für die Übernahme dieser Unkosten vorgesehen sind. Stattdessen sollen die Gemeinden die Mehrkosten tragen. Für Familien, die finanziell schlechter gestellt sind, gibt es bereits bestehende Möglichkeiten, um Unterstützung zu beantragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Zugang zur Bildung nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt wird.

Forderungen und Reaktionen

Die Forderung von Landrätin Denise Weger, die ersten drei Schuljahre am Kollegium unentgeltlich zu gestalten, stiess auf Widerstand. Die Regierung sieht sich nicht in der Pflicht, über den bereits gewährten kostenlosen Grundschulunterricht hinaus weitere Kosten zu übernehmen. Sie rät dem Landrat, die Motion abzulehnen, um die finanzielle Stabilität des Kantons zu wahren.

liku, sda