Referenz-Zinssatz bleibt bei 1,75 ProzentMieter*innen haben eine Sorge weniger
kw
2.9.2024 - 08:54
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können sanft aufatmen. Der Referenz-Zinssatz für Wohnungsmieten verharrt auf dem aktuellen Niveau. Damit bleiben die Bestandsmieten unverändert.
02.09.2024, 08:54
02.09.2024, 11:57
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der hypothekarische Referenz-Zinssatz bleibt bei 1,75 Prozent.
Das hat das Bundesamt für Wohnungswesen entschieden.
Nach der vergangenen Erhöhung, die die Mieten hat steigen lassen, ist das eine Entlastung für die Mieter*innen in der Schweiz.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenz-Zinssatz bei 1,75 Prozent, wie es in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Damit ist die Phase der Erhöhungen bei den bestehenden Mietverhältnissen definitiv vorbei.
Im vergangenen Jahr war der Referenz-Zinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert und verharrt seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen – teilweise um mehr als 10 Prozent.
Durchschnittswert unverändert
Zur Ermittlung des Referenz-Zinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1,67 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1,72 Prozent) gesunken.
Der Referenz-Zinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Damit erscheint nun statt einer weiteren Erhöhung eine Absenkung bald wieder möglich. Diese würde bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,625 Prozent erfolgen.
Experten rechnen mit Stabilität
Experten hatten im Vorfeld nicht mit einer Veränderung des Referenz-Zinssatzes gerechnet. Denn bei den Hypothekarzinsen, auf deren Basis der Referenz-Zinssatz berechnet wird, hatte es zuletzt eine Entspannung gegeben. Hintergrund waren sinkende Inflationsraten und zwei Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank.
Experten der Grossbank UBS kamen deshalb kürzlich in einer Studie zum Schluss, dass auch bei den nächsten Lagebeurteilungen nicht mit einer Veränderung des Referenz-Zinssatzes zu rechnen sei. Letztlich hängt dies aber auch von der weiteren Entwicklung der Geldpolitik ab.
Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einem Anstieg des Referenz-Zinssatzes um 0,25 Prozentpunkte den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.
Umgekehrt besteht bei einer Senkung des Referenz-Zinssatzes auch ein Anspruch auf Mietzinssenkung – immer abhängig davon, auf welchem Zinssatz der aktuelle Mietzins tatsächlich basiert. Mieterinnen und Mieter können eine Mietzinssenkung auch schriftlich verlangen, wenn der Vermieter dies nicht von sich aus tut.
Der hypothekarische Referenz-Zinssatz wird das nächste Mal am 2. Dezember veröffentlicht.
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