Streit wegen unreifer Haselnüsse Schauspieler nimmt Familienvater auf die Kühlerhaube

tafi

23.7.2024

Das Bezirksgericht Dielsdorf musste sich mit einem Streit befassen, der wegen einer Handvoll Haselnüsse eskaliert war.
Das Bezirksgericht Dielsdorf musste sich mit einem Streit befassen, der wegen einer Handvoll Haselnüsse eskaliert war.
sda

Wegen einer Handvoll Haselnüsse eskalierte auf dem Parkplatz einer Schule im Kanton Zürich ein Streit. Dabei wurde ein Mann mehrfach mit dem Auto angefahren. Das Bezirksgericht Dielsdorf sprach nun ein Urteil.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Zürcher Unterland führten unreife Haselnüsse zu Handgreiflichkeiten.
  • Weil er unreife Nüsse ass, wurde ein Familienvater von einem anderen Mann beleidigt und mit dem Auto angefahren.
  • Vor Gericht bestreitet der Beschuldigte die Vorwürfe, doch es gibt ein Video.

Haselnüsse? Stehen eigentlich für leckere Schoggi und einen Weihnachtsfilmklassiker. Im Zürcher Unterland jedoch führten sie zu einem handfesten Streit mitsamt Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, versuchter Sachbeschädigung und mehrfachen Tätlichkeiten, wie das Bezirksgericht Dielsdorf jetzt urteilte.

Zugetragen hat sich die Episode vor zwei Jahren auf dem Parkplatz einer Schule im Zürcher Unterland, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Damals habe ein heute knapp 40-jähriger Familienvater den Ast eines Haselnussstrauches abgerissen und die unreifen Nüsse gegessen. Das fand der Beschuldigte, ein 60-jähriger Schweizer Schauspieler, «nicht in Ordnung».

Der Beschuldigte soll den Familienvater, der ursprünglich aus dem Kosovo stammt und im Prozess als Privatkläger auftrat, daraufhin beschimpft und beleidigt haben. Unter anderem seien laut Anklageschrift die Worte «huere Usländer» und «Sauhund» gefallen, die Kinder des Mannes hätten «Scheisswurzeln».

Video überführt den Täter

Doch es sei nicht bei der verbalen Auseinandersetzung geblieben. Der Beschuldigte soll dem Privatkläger ins Gesicht gespuckt und ihn gegen die Brust gestossen haben, mit den Fäusten soll er mehrfach auf Mann eingeschlagen und ihn mit den Füssen getreten haben.

Als das Prügelopfer sein Handy zückte, um die Polizei zu rufen, sei es ihm vom Beschuldigten aus der Hand geschlagen worden. Daraufhin habe der Kläger versucht, den Beschuldigten am Wegfahren zu hindern, und dessen Auto blockiert. Das wiederum führte dazu, dass der Schauspieler den Familienvater mit der Kühlerhaube vor sich her schob: zweimal, jeweils vier bis fünf Meter weit.

Der Kläger, der bei der Aktion mehrere Prellungen davontrug und dem vom Arzt eine viertägige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, verlangte vom Beschuldigten eine Genugtuung von 8900 Franken sowie Schadenersatz in Höhe von 1540 Franken.

Der Beschuldigte bestritt vor Gericht die Vorwürfe, er räumte einen «gereizten» Tonfall ein, aber keinerlei Anwendung von Gewalt. Doch ein Zeuge, mit dem Kläger verschwägert, hat die Szenen mit dem Auto auf Video festgehalten. Zwar versuchte die Verteidigung, die Zulassung als Beweismittel zu verhindern, und forderte einen vollumfänglichen Freispruch.

Beide Seiten haben deutlich übertrieben

Beide Anträge scheiterten vor Gericht. Die Richterin gab aber auch der Anklage nicht in allen Punkten statt. Die Staatsanwältin hatte ursprünglich sieben Straftatbestände angeklagt: Gefährdung des Lebens, einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beschimpfung, grobe Verletzung von Verkehrsregeln und mehrfache Tätlichkeiten.

Übrig bleiben derer drei: einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, versuchte Sachbeschädigung und mehrfache Tätlichkeiten. Sowohl der Beschuldigte als auch der Kläger hätten sich widersprüchlich, beschönigend oder übertreibend geäussert. Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und 500 Franken Busse verurteilt. Eine Genugtuung und Schadensersatz für den Privatkläger sprach das Gericht nicht und verwies auf den Zivilweg.