Prozess in Uster ZH28-Jähriger soll Mann nach banalem Streit erstochen haben
sda/dmu
4.7.2024 - 11:44
Vor dem Bezirksgericht Uster muss sich am Donnerstag ein 30-jähriger Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Er soll einen Mann mit neun Messerstichen getötet hat.
sda/dmu
04.07.2024, 11:44
04.07.2024, 11:46
SDA
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Am Donnerstag startet in Uster ZH der Prozess gegen einen heute 30-jährigen Schweizer.
Ihm wird vorgeworfen, einen Mann mit neun Messerstichen getötet zu haben.
Der Tat soll ein banaler Streit vorausgegangen sein.
Ein damals 28-jähriger Schweizer soll im August 2022 nach einer Geburtstagsparty in einer Bar in Uster ZH einen gleichaltrigen Mann erstochen haben. Der tödlichen Messerattacke auf einem Parkplatz ging ein banaler Streit um einen Platz im Auto für die Heimfahrt voraus. Heute Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.
Der damals 28-jährige Mann aus Zürich setzte sich gemäss Anklage nach dem Besuch einer Bar in Uster in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 in das Auto des späteren Opfers. Dieser gab ihm klar zu verstehen, dass er nicht mitfahren könne, weil das Auto bereits ohne ihn voll sei.
Nach mehrfacher Aufforderung stieg er widerwillig aus und beleidigte den Besitzer des Autos lauthals. Nachdem er sich einige Meter vom Auto entfernt hatte, warf er eine Flasche auf das immer noch auf dem Parkplatz stehende Auto.
Daraufhin kam es zu einem kurzen Gerangel zwischen den beiden Männern, bei dem der Autobesitzer den Beschuldigten einmal mit der Faust ins Gesicht schlug. Daraufhin zückte dieser ein mitgeführtes Messer, und stach laut Anklageschrift acht Mal auf seinen Gegner ein. Ein Stich – laut Anklageschrift wahrscheinlich bereits der erste – durchtrennte die Halsschlagader.
Das Opfer starb trotz Reanimationsversuchen von Rettungskräften noch auf dem Parkplatz. Passanten hielten den davonrennenden Messerstecher bis zum Eintreffen der Polizei zurück.
Der Beschuldigte hat am Donnerstag Notwehr geltend gemacht. «Ich hatte Panik und Todesangst», sagte der Beschuldigte. Das spätere Opfer habe auf ihm gesessen und nicht aufgehört, auf ihn einzuschlagen. Daraufhin habe er zum Messer gegriffen.
Er befindet sich seit der Tat im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen vorsätzlicher Tötung an und beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.