Post von Berner Staatsanwaltschaft Frau trinkt Reinigungsmittel statt Wasser – Techniker verurteilt

zis

19.6.2024

Ein Wasserspender in einem Büro. (Symbolbild)
Ein Wasserspender in einem Büro. (Symbolbild)
Imago

Ein Servicetechniker reinigt einen Wasserspender, bringt aber kein Warnschild an. Daraufhin trinkt eine Frau das Reinigungsmittel. Nun ist der Mann verurteilt worden.

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  • Ein Servicetechniker hat im Kanton Bern einen Wasserspender mit Wasserstoffperoxid befüllt.
  • Ein Warnschild brachte er nicht an.
  • Eine Mitarbeiterin litt danach an Übelkeit, Schwindel und Magenbrennen.
  • Nun wurde der Mann verurteilt.

Die Berner Staatsanwaltschaft hat einen 45-jährigen Servicetechniker wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Bei der Reinigung eines Wasserspenders in einem Berner Temporärbüro unterliess er es, ein Warnschild anzubringen, nachdem er den Spender mit Wasserstoffperoxid 30 % befüllt hatte. Dieses wird als Desinfektions- und Bleichmittel in verschiedenen Industriezweigen eingesetzt.

Kurz nachdem der Servicetechniker den Wasserspender befüllt hatte, betrat eine Mitarbeiterin die Küche und fragte, ob sie den Spender benutzen dürfe, wie «20 Minuten» berichtet. Der Techniker, dem der korrekte Umgang mit dem chemischen Stoff in einer Schulung vermittelt worden war, erlaubte ihr dies. Die Mitarbeiterin trank etwa zwei Deziliter der Lösung, was zu Übelkeit, Schwindel und Magenbrennen führte.

Die Staatsanwaltschaft befand, dass der Techniker seine Sorgfalts- und Schutzpflichten, die ihm aufgrund der Chemie- und Unfallversicherungsgesetzgebung oblagen, verletzt habe. Daher wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von
7 200 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt.

Darüber hinaus wurde ihm eine Verbindungsbusse von 1 000 Franken auferlegt. Zudem muss der Techniker der betroffenen Mitarbeiterin eine Genugtuung von 900 Franken sowie eine Parteienentschädigung von 500 Franken zahlen. Einschliesslich der Verfahrenskosten belaufen sich die gesamten Zahlungen, die der Techniker sicher bezahlen muss, auf 3 400 Franken.