Sohn fliegt vom Gymi Eltern ziehen wegen schlechter Noten bis vor das Bundesgericht

tafi

17.7.2024

Ein Streit über Schulnoten an der Kantonsschule Zug wurde bis ans Bundesgericht gezogen. (Symbolbild)
Ein Streit über Schulnoten an der Kantonsschule Zug wurde bis ans Bundesgericht gezogen. (Symbolbild)
sda

Nach dem Übertritt ans Gymnasium meisterte ein Zwölfjähriger die neuen Herausforderungen nicht. Der Bub sollte die Schule verlassen: Seine Eltern sahen das anders und zogen bis vor das Bundesgericht.

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  • Ein Zwölfjähriger sollte wegen seiner Schulnoten die Zuger Kantonsschule verlassen.
  • Seine Eltern klagten gegen den Entscheid des Gymnasiums.
  • Sie zogen bis vor das Bundesgericht – und verloren.

Sie wollten nicht wahrhaben, dass ihr Sohn wegen seiner Noten vom Gymnasium fliegt: Also klagte sich eine Zuger Familie durch alle Instanzen. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht: Das wies die Beschwerde des Schülers und seiner Eltern nun final ab, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Der damals zwölfjährige Junge war 2020 an die Zuger Kantonsschule gewechselt. Schon nach dem ersten Semester wurde er nur provisorisch promoviert. Weil sich seine Noten auch im zweiten Semester nicht verbesserten, bekam er mit dem zweiten Zeugnis den Bescheid, die Schule verlassen zu müssen.

Damit waren die Eltern nicht einverstanden. Eine Klärung mit dem Rektor blieb erfolglos, sie beschritten den Rechtsweg. Das Bundesgericht urteilte nun im Sinne der Schule: Der inzwischen 16-Jährige muss das Gymnasium definitiv verlassen, das er bis anhin wegen der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde weiter besuchte. Seine Eltern müssen die Gerichtskosten in Höhe von 2000 Franken bezahlen.

In Städten wird häufiger mit dem Anwalt gedroht

Dass Eltern wegen der Bewertung der Leistung ihrer Kinder klagen, sei im Kanton Zug in den vergangenen Jahren ein paarmal vorgekommen, sagte die Zuger Bildungsredaktion gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Dass ein Fall bis vor das Bundesgericht gezogen wurde, sei allerdings eine Premiere.

Schweizweit würden klagende Eltern die Schulen beschäftigen, bestätigte Thomas Minder, Präsident des Verbands der Schweizer Schulleiterinnen und Schulleiter. Vor allem in städtischen Gegenden würde schnell mit dem Anwalt gedroht. «Typischerweise kommt es bei den höheren Schulstufen häufiger zu Konflikten – und bei knappen Entscheiden.»

Schulleiter-Präsident mahnt respektvollen Umgang an

Für das Lehrpersonal seien solche Fälle belastend. Minder plädiert im «Tages-Anzeiger» für eine respektvolle und vertrauensvolle Beziehung zwischen Lehrpersonal und Eltern. Dazu gehöre, dass Lehrerinnen und Lehrer plausibel erklären, wie sie zur Leistungseinschätzung der Schülerinnen und Schüler kommen: «Dies nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus Respekt gegenüber Schülern und Eltern.»

Im Fall des Zuger Gymnasiasten hatten die Eltern argumentiert, dass die Schule ihre Aktenführungspflicht verletzt habe. Ohne Kopie der Prüfungen sei es nachträglich nicht überprüfbar, wie die Noten zustande kamen. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht: Weil der Schüler seine Prüfungen im Original zurückerhalten habe, hätte die Familie nachvollziehen können, wie die Noten zustanden kamen.