Gerichtsfall im Aargau Seniorin schüttet Wasser über Personen  – weil sich diese zu laut unterhalten

toko

11.7.2024

Durch eine Unterhaltung auf einem Bänkli fühlte sich eine Anwohnerin gestört.
Durch eine Unterhaltung auf einem Bänkli fühlte sich eine Anwohnerin gestört.
IMAGO/Zoonar

Weil ihr die Lautstärke einer Bänkli-Unterhaltung nicht passte, griff eine Frau kurzerhand zur Selbstjustiz mit einem Eimer Wasser. Der Fall beschäftigte sogar das Bezirksgericht Zurzach.

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  • Weil eine Rentnerin einen Strafbefehl wegen Tätlichkeit nicht akzeptierte, kommt es vor dem Bezirksgericht Zurzach zur Verhandlung vor dem Einzelrichter.
  • Die Frau hatte Wasser auf drei Personen gekippt. Sie fühlte sich durch die lautstarke Unterhaltung auf einem Bänkli gestört.
  • Der Richter empfahl ihr schliesslich, ihren Einspruch zurückzuziehen, um weitere Kosten zu verhindern. Die Frau akzeptierte.

An einem warmen Herbstabend im Oktober vergangenen Jahres machten es sich zwei Frauen und ein Mann auf einem Bänkli vor einem Mehrfamilienhaus gemütlich. Das Trio unterhielt sich, es wurde gelacht.

Dass sich eine Anwohnerin in dem angrenzenden Mehrfamilienhaus aber an der Lautstärke störte, bekam die Abendgesellschaft auf besondere Weise zu spüren – mit einer kalten Dusche von oben.

Rentnerin akzeptiert Strafbefehl nicht

Trotz des lauen Herbstabends liessen die Drei die ungebetene Abkühlung nicht auf sich sitzen und erstatteten Anzeige. In dem Strafbefehl, der fünf Monate später eintrifft, heisst es, die Frau habe «mehrere Eimer Wasser» über das Trio entleert. Wegen Tätlichkeit soll sie 100 Franken Busse zahlen, plus 300 Franken Gebühr

Weil die erzürnte Frau den Strafbefehl aber nicht akzeptierte, beschäftigte der Fall nun das Bezirksgericht Zurzach, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet (kostenpflichtiger Inhalt).

«Das Geschrei der drei war wahnsinnig ausgeartet und mein Rufen, sie sollen ruhig sein, hat nichts genützt», sagte sie demnach vor dem Einzelrichter.

Ausserdem, so berichtet die Frau, der Mann kenne sie schliesslich, wohne in derselben Liegenschaft. Auch etwas zusammen getrunken hätten sie schon. Nach dem Alkohol gefragt sagt sie: «Ich versuche schon lange, davon wegzukommen.»

«Das ist doch absolut keine Tätlichkeit»

Die Selbstjustiz habe sie bei der Polizei die zugegeben, erzählt die IV-Rentnerin weiter, schränkt jedoch ein: «Wasser ist doch keine Selbstjustiz.» Den Strafbefehl aber habe sie nicht akzeptiert, weil es sich eben nicht um «mehrere Eimer Wasser» gehandelt habe.

«Sehen sie, Herr Richter, es war nur ein Topf mit gesammeltem Regenwasser», sagt die Frau und zeigt dem Richter auf ihrem Handy ein Bild der vermeintlichen Tatwaffe: «Das ist doch absolut keine Tätlichkeit.»

Wohlbefinden eingeschränkt

Das sah der Richter allerdings anders: «Ich habe für Sie extra ausgedruckt, was nach herrschender Lehre gemeinhin als Tätlichkeiten gilt.» Eine einfache Körperverletzung liege zwar nicht vor, dennoch habe die Rentnerin das Wohlbefinden des Trios kurzzeitig eingeschränkt.

Trotz weiterem vehementen Widerspruchs liess sich die Rentnerin schliesslich doch überzeugen. Der Richter empfahl nachdrücklich, den Einspruch zurückzuziehen, «sonst wird es rasch sehr teuer». Er könne es ansonsten aber bei 200 Franken belassen. Widerwillig unterschieb sie schliesslich das Formular.