Windisch AG Eltern bleiben mit Sohn eine Woche über Schulbeginn in den Ferien – Strafbefehl

tgab

4.1.2024

Weil Aargauer Eltern die Ferien ihres Sohnes eigenmächtig um eine Woche verlängerten, müssen sie nun über 2'000 Franken Strafe zahlen.
Weil Aargauer Eltern die Ferien ihres Sohnes eigenmächtig um eine Woche verlängerten, müssen sie nun über 2'000 Franken Strafe zahlen.
imago stock&people

Eine Familie aus Windisch AG verlängert ihre Sommerferien in der Türkei. Dadurch verpasst der zehnjährige Sohn die erste Schulwoche. Die Eltern erhalten einen Strafbefehl.

tgab

4.1.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Eltern eines Zehnjährigen haben ihre Ferien in der Türkei eigenmächtig eine Woche über den Schulstart hinaus verlängert.
  • Nach eigenen Angaben aufgrund eines Erdbebens.
  • Das hatten sie aber im Bescheid an die Schule nicht so angegeben.
  • Sie erhielten einen Strafbefehl und eine Busse über 2'200 Franken.

Eltern sind dazu verpflichtet, die Ferienzeiten ihrer Kinder einzuhalten. Doch immer weniger halten sich daran – zumindest im Kanton Aargau, so beklagt es Daniel Hotz vom Aargauischen Lehrerverband bei «20 Minuten». Für eine dieser Familien hat das eigenmächtige Verlängern der Ferien über den Schulbeginn hinaus nun ein teures Nachspiel.

Die Familie aus Windisch blieb länger in den Sommerferien in der Türkei, wodurch der zehnjährige Sohn den Schulbeginn verpasste. Die Eltern teilten der Schule über die Schulkommunikationsapp einen Tag vor Schulbeginn mit, dass ihr Sohn erst eine Woche später in die Schule kommen würde.

Zwei Monate nach dem Türkei-Aufenthalt flatterten der Familie ein Strafbefehl und eine Geldstrafe über 2'200 Franken ins Haus.

Erdbeben als Ursache für Verlängerung nicht angegeben

Der Vater gibt sich überrascht: «Es ist uns bewusst, dass wir keine verlängerten Ferien machen können», sagt er dem Regionalsender Tele M1. Es sei jedoch um die Sicherheit seiner Familie gegangen. Man habe aufgrund eines Erdbebens das Land nicht verlassen können.

Laut Strafbefehl haben die Eltern im Absenzhinweis an die Schule jedoch keinen Grund für die Ferienverlängerung angegeben.

«Wir hätten uns gewünscht, dass uns die Schule kontaktiert und uns auf unseren Fehler aufmerksam macht», so der Vater weiter zu Tele M1. Die Schule wollte sich gegenüber dem Aargauer TV-Sender nicht dazu äussern.

Die Eltern haben auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl verzichtet und bezahlen die Geldstrafe. Sie möchten den Fall abschliessen.