Baden-Württemberg Dino-Fossil aus Deutschland offiziell an Brasilien zurückgegeben

SDA

13.6.2023 - 06:52

Das Dinosaurier-Fossil des Ubirajara jubatus ist bei einer offiziellen Übergabe ausgestellt. Foto: Myke Sena/dpa
Das Dinosaurier-Fossil des Ubirajara jubatus ist bei einer offiziellen Übergabe ausgestellt. Foto: Myke Sena/dpa
Keystone

Ein wohl unrechtmässig nach Deutschland gebrachtes Dinosaurier-Fossil ist offiziell an Brasilien zurückgegeben worden. Die versteinerten Knochen des Sauriers Ubirajara jubatus seien am Montag an das Paläontologische Museum Plácido Cidade Nuvens im Bundesstaat Ceará übergeben worden, berichtete das Nachrichtenportal G1.

«Die Geschichte dieses Exemplars und die Art und Weise, wie die Angelegenheit nach der Veröffentlichung seiner Beschreibung gehandhabt wurde, waren sehr unglücklich», sagte Julien Kimmig vom Naturkundemuseum Karlsruhe, wo das Fossil zuletzt aufbewahrt worden war. «Daher ist das gesamte neue Team der geowissenschaftlichen Abteilung des Museums sehr froh, dass wir die Bemühungen um die Rückgabe des Ubirajara-Fossils an Brasilien unterstützen konnten.»

Ubirajara jubatus stammt aus der Kreidezeit und lebte vor etwa 110 bis 115 Millionen Jahren. Bei dem nur etwa einen Meter grossen Fleischfresser soll es sich um den ersten gefiederten, aber flugunfähigen Dinosaurier der südlichen Hemisphäre handeln. Das Fossil war in einem Steinbruch im Bundesstaat Ceará im Nordosten von Brasilien gefunden und 1995 nach Deutschland gebracht worden. Zuletzt gehörte es zur Sammlung des Naturkundemuseums in Karlsruhe. Experten in Brasilien machten geltend, das Fossil sei illegal ausser Landes gebracht worden.

Zunächst hatte das baden-württembergische Wissenschaftsministerium die Position vertreten, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Naturkundemuseum Karlsruhe die versteinerten Überreste unrechtmässig erworben habe. Im Juli vergangenen Jahres teilte es dann aber mit, das Museum habe falsche Angaben zum Import des Fossils gemacht. Das Museum habe keine Dokumente von brasilianischen Stellen vorlegen können, die die Deklaration und Verzollung des Fossils bei der Ausfuhr nachweisen, erläuterte das Ministerium. Insbesondere liege keine Ausfuhrgenehmigung aus Brasilien vor.

SDA