Ein 65-jähriger Tourist hat auf der A4 bei Seewen SZ eine gefährliche Irrfahrt als Geisterfahrer unternommen. Der Rentner aus Polen, unterwegs in einem Chevrolet, wollte über die Autobahn nach Italien reisen.
Doch anstatt die richtige Auffahrt Richtung Brunnen zu nehmen, bog er im Kreisel falsch ab. Als er seinen Fehler bemerkte, wendete er auf dem Beschleunigungsstreifen. Auf der Überholspur fuhr er entgegen der Fahrtrichtung nach Süden, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Dank der geringen Verkehrsdichte am Abend des 6. Juli des vergangenen Jahres konnte Schlimmeres verhindert werden. Entgegenkommende Autofahrer warnten den Geisterfahrer und forderten ihn zum Anhalten auf. Nach einem weiteren Wendemanöver stellte der Tourist sein Fahrzeug schliesslich am Fahrbahnrand ab.
Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab und stellte 285 Franken in bar sicher, die später auf die verhängte Strafe angerechnet wurden.
Strafe wegen grober Verkehrsverletzungen
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln, darunter das Wenden auf der Autobahn und das Befahren einer Sperrfläche. Im Strafbefehl wird betont, dass der Rentner eine «ernsthafte Gefahr einer Frontalkollision» verursacht habe. Die verhängte Strafe: 1800 Franken, bestehend aus Bussgeld und Verfahrenskosten.
Obwohl die Geisterfahrt potenziell lebensgefährlich war, kam es zu keinem Unfall. Die Polizei betonte, wie wichtig es sei, in solchen Situationen schnell und entschlossen zu handeln. Ob der Führerausweis des polnischen Touristen dauerhaft eingezogen wird, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
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