Unternehmen sollen künftig keine Radio- und TV-Gebühr mehr entrichten müssen. Das schlägt die zuständige Nationalratskomission vor. Sie will der SRG-Halbierungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen.
Diesen Entscheid fällte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Noch im Januar will sich die Kommission demnach zu den Grundsätzen des beschlossenen Gegenvorschlags zur SRG-Initiative äussern. Sollte die Schwesterkommission des Ständerats diesen Grundsätzen zustimmen, würde die KVF-N bis im Februar einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten.
Bisher sind vier Eckpunkte bekannt, an denen sich die Nationalratskommission orientieren will. Erstens will sie die Radio- und TV-Gebühren für die Haushalte per Gesetz senken, zweitens die Unternehmen ganz von der Abgabe befreien. Sie will drittens der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) mehr Kompetenzen einräumen und die SRG viertens verpflichten, vermehrt mit den privaten Medien zu kooperiere - insbesondere im Bereich der Sportrechte.
Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession und einem Leistungsauftrag sollen laut der KVF-N Anspruch auf einen Abgabenanteil von mindestens gleicher Höhe haben wie vor dem Inkrafttreten eines Gegenvorschlags mit Aufhebung der Unternehmensabgabe.
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