Bezirksgericht Bremgarten AG urteiltSVP-Nationalrat Glarner darf als Rechtsextremist bezeichnet werden
zis
7.2.2024
SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Daraufhin reicht er Anzeige an – und verliert vor Gericht in erster Instanz.
zis
07.02.2024, 15:31
07.02.2024, 15:49
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Andreas Glarner wurde auf X, früher Twitter, als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
Daraufhin reichte Glarner Strafanzeige gegen Verfasser Hansi Voigt ein.
Das Bezirksgericht Bremgarten AG urteilte nun, die Bezeichnung sei «strafrechtlich nicht zu beanstanden».
SVP-Nationalrat Andreas Glarner muss im Rechtsstreit um einen Tweet des Journalisten Hansi Voigt eine Niederlage vor Gericht einstecken, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Voigt veröffentlichte im Dezember 2022 einen inzwischen gelöschten Tweet, in dem er Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnete. Glarner reichte daraufhin Strafanzeige ein, die Staatsanwaltschaft verschickte einen Strafbefehl an Voigt. Dieser sollte wegen «übler Nachrede» und «Beschimpfung» eine bedingte Geldstrafe von 8'000 Franken, eine Busse von 1'000 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken tragen.
Voigt zog den Fall daraufhin weiter. Am Mittwoch kam es vor dem Bezirksgericht Bremgarten zum Prozess. Laut dem «Tages-Anzeiger» erläuterte Glarner, dass ein Rechtsextremist jemand sei, «der Gewalt und eine Naziideologie anwendet». Gewalt habe er aber noch nie angewendet, so Glarner.
Glarner will Urteil weiterziehen
Voigt wiederum sagte gemäss dem Bericht, er halte Glarner nicht für einen Nazi, aber für einen Rechtsextremisten. Als Beweis präsentiert sein Anwalt diverse Medienberichte über öffentliche Kontroversen, mit denen Glarner in den sozialen Medien für Aufregung sorgt. Diese sollen zeigen, dass Glarner die Kanäle nutze, um «hetzerische und diskriminierende Äusserungen zu verbreiten», so der Anwalt. Dabei handle es sich um «digitale Gewalt».
Der Richter urteilte schliesslich, die Bezeichnung Glarners als «Gaga-Rechtsextremist» sei «strafrechtlich nicht zu beanstanden». Voigt wurde deshalb vom Vorwurf der üblen Nachrede und Beschimpfung freigesprochen. Zudem bekam der Journalist eine Parteientschädigung in der Höhe von 9'200 Franken aus der Staatskasse zugesprochen.
Andreas Glarner kündigte gemäss dem «Tages-Anzeiger» an, das Urteil ans Obergericht weiterziehen zu wollen.