Systematisch Geld abgezweigtMitarbeiter klaut 340'000 Franken auf Anweisung des Chefs
alu
5.9.2024
Ein Mitarbeiter der SV-Group, die das Schloss Laufen am Rheinfall bewirtschaftet, hat über Jahre systematisch Bargeld aus der Kasse abgezweigt – für seinen Chef. Der rechtskräftige Strafbefehl liegt nun vor.
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05.09.2024, 14:04
Andreas Lunghi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Mitarbeiter des Besucherzentrums des Schlosses Laufen verbuchte über vier Jahren gefälschte Stornierungen von Eintrittskarten und erschwindelte für seinen Chef 340'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/hat Unterland ihn zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – das Verfahren gegen den Geschäftsführer steht noch aus.
Die SV-Group lobte den Geschäftsführer, bevor der Schwindel aufflog, für den Erfolg und den erneuten Zuschlag des Kanton Zürich für die Bewirtschaftung des Schlosses.
Die SV-Group betreibt seit 2009 im Auftrag des Kanton Zürich das Schloss Laufen am Rheinfall. Sie ist für die Gastronomie, die Pflege des Areals, den Souvenirshop und das Ticketing für Besucher*innen zuständig.
Genau mit den Eintrittskarten hat ein Mitarbeiter zwischen 2017 und 2020 systematisch 340'000 Franken erschwindelt – nicht für sich, sondern für seinen Chef, der Geschäftsführer des Schlosses Laufen.
Gefälschte Stornierungen und Abrechnungen
Der Mitarbeiter hat über das Kassensystem fiktive Stornierungen der Eintrittskarten erstellt und hat das Bargeld dann aus der Kasse genommen, um es dem Geschäftsführer zu übergeben, wie «Der Landbote» berichtet.
Mit den gefälschten Stornierungen erstellte der Mitarbeiter jeden Tag eine Abrechnung und unterzeichnete dabei Stornierungsbelege für Tickets, die gar nicht storniert wurden. Die Abrechnung unterschrieb er und leitete sie an die Buchhaltung weiter.
An Tagen mit hohem Besucheraufkommen nahm der Mitarbeiter 500 bis 1000 Franken aus der Kasse. Laut dem Strafbefehl entspricht dieser Betrag bis zu 20 Prozent der Tageseinnahmen.
Tatsachenwidrig gab der Geschäftsführer an, das Geld für Marketingzwecken des Besucherzentrums einzusetzen. In Wahrheit soll er das erschwindelte Geld zu eigenen Zwecken verwendet haben.
Verfahren gegen Geschäftsführer läuft noch
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat den Mitarbeiter nun wegen Urkundenfälschung und Gehilfenschaft zur Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl musste er damit rechnen, den Geschäftsführer ungerechtfertigt zu bereichern.
Gemäss «Der Landbote» muss der Mitarbeiter die Geldstrafe nicht bezahlen, wenn er sich in der zweijährigen Probezeit nichts Weiteres zuschulden kommen lässt. Fällig sind allerdings die Busse und die Gebühr in der Höhe von jeweils 1000 Franken.
Gegen den Geschäftsführer läuft ein separates Verfahren. Er wird sich vor dem Bezirksgericht Andelfingen unter anderem wegen Verdachts auf Veruntreuung verantworten müssen.
Firma lobte Geschäftsführer bei erneutem Zuschlag
2020 hatte die SV-Group den Zuschlag erhalten, um das Schloss Laufen bis ins Jahr 2036 zu bewirtschaften. In einer Medienmitteilung lobte die Firma den langjährigen Geschäftsführer, der «nicht nur für den Erfolg, sondern auch für den Zuschlag mitverantwortlich» gewesen sei. Der Schwindel war zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgeflogen.
Sowohl der Geschäftsführer als auch der Mitarbeiter sind nicht mehr beim Besucherzentrum des Schloss Laufen tätig.
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