Krieg in der UkraineKann Bern blockierte Oligarchen-Gelder für den Wiederaufbau freigeben?
Von Uz Rieger und Jan-Niklas Jäger
21.1.2023
Aussenminister Ignazio Cassis überrascht am WEF mit einer Kehrtwende: Es sei vorstellbar, dass die Schweiz der Ukraine eingefrorenes russisches Vermögen zur Verfügung stelle. Doch wie realistisch ist der Vorstoss?
Von Uz Rieger und Jan-Niklas Jäger
21.01.2023, 23:55
22.01.2023, 12:43
Von Uz Rieger und Jan-Niklas Jäger
Der Wiederaufbau der Ukraine wird extrem teuer werden. Laut der ukrainischen Wirtschaftsministerin Julija Swiridenko sind nach derzeitigem Stand 1000 Milliarden Dollar dafür nötig – und mit jeder weiteren Zerstörung durch die russischen Truppen wird es noch teurer.
Vor diesem Hintergrund fordert die Ukraine schon länger, dass im Ausland eingefrorene russische Gelder konfisziert und für den Wiederaufbau des Landes freigegeben werden. Unterstützung für die Idee kommt aus den USA und osteuropäischen Ländern.
Cassis ursprünglich skeptisch
Die Schweiz erteilte solchen Ideen bislang eine Abfuhr. Nach der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz im vergangenen Juli in Lugano sagte Aussenminister Ignazio Casssis gemäss NZZ, es brauche «Seriosität» in der Diskussion. Schliesslich handle es sich beim Eigentum um ein Grundrecht, das nicht einfach so verletzt werden dürfe.
«Wir haben sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen Machtmissbrauch durch den Staat geschützt sind – das nennt sich liberale Demokratie», argumentierte Cassis deutlich in Richtung Kiew.
Eingefrorene Gelder nun doch mögliche Quelle
Unterdessen ist der Druck auf die Schweiz inzwischen so gross geworden, dass Bundesrat Cassis auf dem WEF in Davos eine bemerkenswerte Aussage machte, die an die jüngsten Kampfpanzer-Wendungen des deutschen Bundeskanzlers Scholz erinnert.
WEF: Bundesrat Ignazio Cassis trifft First Lady Selenska
Am Weltwirtschaftsforum in Davos trifft Aussenminister Ignazio Cassis die ukrainische First Lady Olena Selenska. Es seien vor allem humanitäre Themen besprochen worden, so Cassis vor den Medien.
18.01.2023
«Die eingefrorenen russischen Gelder sind eine mögliche Quelle für den Wiederaufbau» sagte, Cassis dem «Tages-Anzeiger». Zugleich fügte er aber eine Einschränkung an: «Wenn wir das Geld allerdings verwenden wollen, dann muss es entsprechende Gesetzesgrundlagen geben, und zwar international abgestimmt.»
Wie soll es laut Cassis weitergehen?
Cassis stellte im «Tages-Anzeiger» klar, dass die «Verwendung von eingefrorenen russischen Geldern für den ukrainischen Wiederaufbau bislang nicht kompatibel mit unseren Gesetzen» sei. Die Diskussion werde aber im Rahmen der G-7, der EU und der UNO diskutiert, wobei die Schweiz in allen Arbeitsgruppen mitarbeite.
Laut Cassis bräuchte es grössere Rechtsanpassungen, denn Eigentumsrechte seien ein Menschenrecht. «Im Moment ist es nur möglich, Gelder illegaler Herkunft zu konfiszieren. Aber viele der sanktionierten Gelder sind nicht illegaler Herkunft», sagte er. Aus diesem Grund habe bislang auch noch kein Land die gesperrten Gelder konfisziert und damit die russischen Oligarchen enteignet.
Da es sich um eine «Entscheidung von grosser Tragweite» handle, so Cassis in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Freitag, rechnet er damit, dass dabei «wahrscheinlich das Volk das letzte Wort hätte.»
Was wäre die rechtliche Grundlage für solch einen Schritt?
Die Rechtswissenschaftlerin Christine Kaufmann von der Universität Zürich sieht im Völkerrecht drei Grundlagen, die Russland dazu verpflichten würden, für den Wiederaufbau der Ukraine aufzukommen.
Nach der allgemeinen Staatenverantwortlichkeit sind Staaten zur «Wiedergutmachung des von ihnen verursachten Schadens verpflichtet». Ausserdem gilt das Humanitäre Völkerrecht, «wonach Staaten für die von ihren Streitkräften verursachten Schäden haften».
Zuletzt lässt sich durch Menschenrechtsinstrumente ein «Anspruch von Einzelnen auf Wiedergutmachung» begründen. «Wir haben also rechtliche Grundlagen», so Kaufmann.
Ist das nicht genug?
Leider nein. So müsste etwa die Pflicht zur Wiedergutmachung durchgesetzt werden, was am russischen Veto im UNO-Sicherheitsrat scheitern dürfte, in dem Moskau über einen festen Sitz verfügt.
«Typischerweise wird der Wiederaufbau eines kriegsversehrten Landes in einem internationalen Friedensabkommen geregelt», so Kaufmann weiter. «Das ist aber aktuell kein Thema. Auch ein Urteil eines internationalen Gerichtes ist nicht in Sicht, ein Verfahren gegen Russland wegen möglicher Verletzung der Völkerrechtskonvention vor dem Internationalen Gerichtshof wird noch lange dauern, der Ausgang ist offen.»
Es müssen also andere Quellen für die Finanzierung des Wiederaufbaus her. Zwei Möglichkeiten könnten hierfür infrage kommen: russisches Staatsvermögen oder eben das in vielen Ländern bereits eingefrorene Privatvermögen von russischen Oligarchen.
Kann Staatsvermögen denn so einfach eingezogen werden?
Das ist umstritten. Es wird argumentiert, dass eine solche Massnahme «im Sinne einer Reaktion auf die völkerrechtswidrige Aggression Russlands oder als weitere Sanktion im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung gegen Russland» legitim sein könnte, so Kaufmann. Ein Beschluss des Sicherheitsrats würde hier Klarheit schaffen, Russland kann einen solchen aber mit seinem Vetorecht verhindern.
Die Rechtswissenschaftlerin verweist aber auch auf laufende Gespräche innerhalb der EU und in anderen Staaten, die auf eine gemeinsame Vorgehensweise abzielen und nach Alternativen suchen, um «eine mögliche Einziehung zumindest als politisches Druckmittel» verwenden zu können.
Kann die Schweiz nun das Privatvermögen russischer Oligarchen anzapfen?
Die Hürden dafür sind hoch, aus rechtlichen und politischen Gründen: «Es ist wichtig, sich in Erinnerung zu rufen: Die internationale Gemeinschaft und die westlichen Staaten verurteilen die russische Aggression mit Berufung auf gemeinsame Werte und die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung», erläutert Kaufmann.
«Gemeint ist damit, dass rechtsstaatliche Grundsätze auch in Konflikten gelten und Enteignungen auch dann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgen müssen. Schweizer Recht verlangt aktuell unter anderem eine kriminelle Herkunft der Gelder, damit sie eingezogen werden können.» Und man kann eben nicht davon ausgehen, dass alle Oligarchengelder kriminellen Ursprungs sind.
Im Rahmen einer Taskforce werden in der EU ähnliche Schritte diskutiert. Ein internationales Vorgehen erscheine daher «auch aus praktischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll», sagt Kaufmann. «Mir scheint aber klar, dass ein international abgestimmtes Vorgehen essentiell ist und dass rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten sind, sonst bricht ein wichtiges Argument der Allianz als auf Rechtsstaaten beruhender Wertegemeinschaft gegen das russische Vorgehen weg.»
Wie hoch sind die in der Schweiz eingefrorenen russichen Vemögenswerte aktuell?
In der Schweiz sind nach neusten Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine Vermögenswerte von 7,5 Milliarden Franken gesperrt. Dasselbe gilt für 15 Liegenschaften. Auf der Sanktionsliste stehen mittlerweile 1368 Personen und 171 Unternehmen und Organisationen.