Ein Gartenbesitzer aus einer Unterländer Gemeinde setzte im September 2023 einen schrecklichen Plan in die Tat um, um sich gegen die Nachbarskatze zu wehren. Der Italiener verdächtigte die rote Katze seiner Nachbarin, ihr Geschäft in seinem Familiengarten zu verrichten.
Um das Tier zu fangen, knüpfte der Senior sechs Schlingen, die sich bei Zug zuzogen, und hängte sie etwas über dem Boden an verschiedenen Stellen seines Gartens auf. Ziel war es, die Katze in einer dieser Fallen zu fangen, wie der «Tagesanzeiger» schreibt.
Etwa zwei Monate später, im November, wurde die Katze Leila tatsächlich Opfer einer der Fallen. Sie verfing sich in der im Gewächshaus platzierten Schlinge, die sich um ihren Körper und Hals zog. Leila war gefangen.
Der Todeskampf der Katze wird im Strafbefehl gegen den Fallensteller beschrieben: «Als die Katze sich zu befreien und zu flüchten versuchte, sprang sie hoch und über den hinter dem Gewächshaus liegenden Zaun. Sie blieb dort hängen und konnte sich nicht mehr aus der Schlinge befreien.»
Die Schlinge zog sich dabei noch fester zu und presste den Bauchraum zusammen, was zu einem blutenden Gewebeinfarkt im Darm und wahrscheinlich zu einem Verschluss der grossen Blutgefässe führte. Ihr Herz erhielt nicht mehr genug Blut, und Leila verendete qualvoll in der Falle. Der Todeskampf dauerte laut Strafbefehl zwischen einer und neun Stunden.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwältin stellte fest, dass der Fallensteller durch sein Handeln den qualvollen Tod des Tieres in Kauf genommen habe.
Der Mann akzeptierte laut dem «Tagesanzeiger» den Urteilsvorschlag der Staatsanwältin, wodurch es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam. Er wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 50 Franken, insgesamt 8000 Franken, verurteilt. Die Strafe fällt bedingt aus, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem wurde er zu einer Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken verurteilt.
Neben der Verurteilung wegen Tierquälerei wurde der Mann auch wegen Sachbeschädigung belangt. Zwar gelten Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen, doch kommen auf sie, wo keine speziellen Vorschriften bestehen, die Bestimmungen über Sachen zur Anwendung. Sachbeschädigung ist dabei nur bei Vorsatz strafbar.
Im Fall der Katze bedeutet das laut Strafbefehl: «Der Beschuldigte nahm in Kauf, dass das Eigentum der Geschädigten insofern beeinträchtigt wird, als die Katze getötet würde und damit für die Geschädigte ‹unbrauchbar› wurde.»
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