Die Swiss macht ernst «Ein Impf-Obligatorium ist rechtlich möglich»

Von Andreas Fischer

28.9.2021

Wer bei der Swiss in der Kabine oder im Cockpit arbeitet, muss bis 15. November geimpft sein. Andernfalls droht ab Januar 2022 die Entlassung. (Symbolbild)
Wer bei der Swiss in der Kabine oder im Cockpit arbeitet, muss bis 15. November geimpft sein. Andernfalls droht ab Januar 2022 die Entlassung. (Symbolbild)
Keystone

Ohne Impfung geht beim fliegenden Personal der Swiss bald nichts mehr. Die Airline will das interne Impfobligatorium konsequent durchsetzen. Ungeimpfte Mitarbeitende müssen ab Januar mit der Kündigung rechnen.

Von Andreas Fischer

Wer nicht geimpft ist, fliegt – beziehungsweise fliegt nicht mehr: Die Swiss hatte bereits im August angekündigt, ein Impfobligatorium für das fliegende Personal einzuführen. Bei der Umsetzung macht die Airline nun Ernst. Wer sich nicht impfen lassen will, dem droht ab Ende Januar 2022 die Entlassung.

Die Swiss betrachtet das Nichterfüllen des Impfobligatoriums als eine Pflichtverletzung gemäss Arbeitsvertrag, wie sie mitteilte. Dies würde Massnahmen in einem Stufenverfahren nach sich ziehen. «Das Stufenverfahren endet bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 im Aussprechen einer Kündigung», so ein Sprecher.



Für die Gewerkschaft Kapers, die das Kabinenpersonal vertritt, kommt der Schritt «nicht überraschend», wenngleich Vize-Präsident David Martinez zu «blue News» sagt: «Es wurde mit uns besprochen, nicht abgesprochen.» Weil man bei Kapers schon länger mit einem Impfobligatorium gerechnet hatte, habe man es bereits im Frühjahr arbeitsrechtlich bewerten lassen.

«Laut Gesamtarbeitsvertrag ist ein Impfobligatorium rechtlich möglich», fasst Martinez das Ergebnis dieser Bewertung zusammen. Bei den nun angekündigten Konsequenzen hatte man daher auch kein Mitspracherecht gehabt.

Sechs Monate Frist für Unentschlossene

Allerdings habe Kapers in den vergangenen Wochen mit Swiss besprochen, «wie man mit den Flugbegleiter*innen umgeht, die sich nicht impfen lassen wollen, und konnten sozialverträgliche Lösungen finden». Flugbegleiter*innen, die nach dem neuen Swiss-Regime ab Dezember nicht mehr eingesetzt werden, erhielten demnach während der Kündigungsfrist ihren Lohn weiter und würden ein Job-Coaching für eine neue Anstellung bekommen.



Man habe in den Verhandlungen mit Swiss auch erreicht, dass Cockpit- und Kabinenangestellte, die mehr Zeit für die Entscheidung benötigen, vorerst für sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen. «Dies ist wichtig für die Menschen, die noch unsicher sind oder auf einen anderen Impfstoff warten», sagt Martinez. «Wenn sie geimpft sind, können sie dann zu den gleichen Konditionen wie vorher zurückkehren.» Der Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson soll ab 5. Oktober in der Schweiz verfügbar sein, wie heute bekannt wurde.

«Wir haben aber auch Lösungen gefunden für die Angestellten, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie werden nach Möglichkeit intern an eine andere Arbeitsstelle vermittelt.» Das werde aber sehr wenige Personen betreffen, schätzt Martinez.

Zertifikatspflicht für Bodenpersonal wird geprüft

Die meisten Crew-Member hätten Verständnis für das Impfobligatorium, berichtet der Gewerkschafter. Schliesslich ist eine «Flugbegleiter*in, die nicht geimpft ist, langfristig wahrscheinlich nicht einsetzbar». Martinez kann sich vorstellen, dass sich bisher Unentschlossene angesichts der drohenden Entlassung nun eher für eine Impfung entscheiden.

Das Impfobligatorium bei der Swiss mit den angekündigten Konsequenzen gilt für das ganze fliegende Personal, wie Swiss-Sprecherin Elena Stern auf Anfrage bestätigte. «Es wird kein Unterschied zwischen Kabinenpersonal und Pilot*innen gemacht», sagt Martinez dazu. Die Pilotengewerkschaft Aeropers hat «blue News» mitgeteilt, sich erst nach einer für heute Dienstag geplanten Informationsveranstaltung für das Personal äussern zu wollen.

Gemäss Swiss ist die konsequente Umsetzung des Impfobligatoriums für eine stabile Operation von zentraler Bedeutung. Martinez bestätigt, dass es bereits erste Destinationen gibt, die nur noch «vollständig geimpfte Crewmember akzeptieren».

Für das Bodenpersonal gibt es derzeit bei der Swiss kein Impfobligatorium. Laut Sprecherin Elena Stern werde geprüft, «wie eine allfällige Zertifikatspflicht für unsere Bodenmitarbeitenden in das bestehende Schutzkonzept integriert werden könnte». Die Swiss halte «nach wie vor an einer Homeoffice-Empfehlung fest, wenn dies die Tätigkeit erlaubt».

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