Swiss führt Impfpflicht ein «Wir haben uns eine Freiwilligkeit erhofft»

SDA

24.8.2021 - 17:52

Die Fluggesellschaft Swiss führt für ihr fliegendes Personal eine Impfpflicht ein. Sie soll ab Mitte November gelten. (Archivbild)
Die Fluggesellschaft Swiss führt für ihr fliegendes Personal eine Impfpflicht ein. Sie soll ab Mitte November gelten. (Archivbild)
Keystone

Die Swiss führt eine Impfpflicht für ihr fliegendes Personal ein. Die Regelung gelte ab Mitte November, wie die Fluglinie mitteilte.

Die zur Lufthansa-Gruppe gehörende Airline Swiss führt ein Impfobligatorium gegen Covid für das gesamte fliegende Personal ein. Dies geschehe aus operationellen und fürsorgerischen Gründen und gelte ab Mitte November, teilte die Airline am Dienstag mit.

Sandrine Nikolic-Fuss, Praesidentin der Gewerkschaft Cabin Crew Union, rechts, diskutiert mit SP Co-Parteipraesident Cedric Wermuth, waehrend der Delegiertenversammlung der SP, am Samstag, 13. Februar 2021 in Bern. Die DV findet online via Videokonferenz statt. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
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Frau Nikolic-Fuss, wie reagieren Sie darauf, dass die Swiss nun durchgreift und das Flugpersonal zum Impfen zwingt? 
Dies war zu erwarten. Denn im Gesamtarbeitsvertrag des Flugpersonals ist festgehalten, dass die Swiss dies tun darf. Klar, wir haben uns eine Freiwilligkeit erhofft, doch halten wir den Entscheid für nachvollziehbar.

Warum?
Der Flugbetrieb wird künftig wohl nur mit geimpftem Personal durchführbar sein. Hong Kong sprach vergangene Woche ein Impf-Obligatorium für Passagiere und Crew aus. Weitere Destinationen werden wohl folgen. Man muss sich eingestehen, dass die Planung des Flugbetirebs mit ungeimpftem Personal nicht mehr möglich sein wird.

Erhielten Sie bereits Reaktionen von Flight Attendants? 
Dazu ist es noch zu früh. Die Nachricht traf erst heute Abend ein. 

Doch werden Sie sicher bereits im Vorfeld zu diesem Entscheid, den Puls Ihrer Mitglieder gefühlt haben? 
Ja sicher. Aber: Dieser Schritt der Swiss ist nun mal rechtmässig.

* Sandrine Nikolic-Fuss ist Präsidentin von Kapers, dem Personalverband des Kabinenpersonals.

«Aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen», werde man das Obligatorium per 15. November einführen, hiess es in einer Mitteilung.

Als erste Destination im Streckennetz der Fluggesellschaft verlange Hongkong «ab sofort von Besatzungen aus gewissen Staaten einen Impfnachweis», so auch für Flüge ab der Schweiz.

Verweis auf Gleichbehandlung und Fürsorgepflicht

Die Swiss verweist in ihrer Mitteilung auf die «unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung». Diese hätten zur Folge, «dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte».

Einzelne Destinationen und Regionen könnten so nicht mehr bedient werden, hiess es weiter. Zudem führe eine unterschiedliche Handhabung «zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder».

Swiss-Chef Dieter Vranckx wird mit den Worten zitiert: «Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten.» 



Die Swiss stützt sich beim Impfobligatorium auf entsprechende Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals, die eine solche Massnahme vorsehen. Und auch mit den Sozialpartnern finde ein Austausch zu diesem Thema statt. «Ziel ist es, für jene Mitarbeitenden, die sich nicht impfen lassen wollen, sozialverträgliche Lösungen zu finden», so eine Swiss-Sprecherin auf Anfrage von AWP.

Gesetzliche Grundlage gegeben

Die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht sei in der Schweiz vorhanden, so Arbeitsrechtler Professor Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich: «Nach dem Epidemiengesetz (Art. 22) könnten die Kantone für gefährdete Bevölkerungsgruppen, besonders exponierte Personen und Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, ein Impfobligatorium einführen, sofern eine erhebliche Gefahr besteht», so der Experte.

Dem Experten zufolge komme als rechtliche Grundlage vor allem «eine entsprechende vertragliche Regelung oder das Weisungsrecht der Arbeitgebenden infrage». Es ginge Rudolphs Einschätzung zufolge allerdings zu weit, «sämtliches Personal, gänzlich unabhängig von der konkreten Stelle und Exponiertheit», zur Impfung zu verpflichten.

In Europa habe noch keine andere Airline ein solches Impfobligatorium für das fliegende Personal eingeführt und die Swiss sei auch im Lufthansa-Verbund die erste Gesellschaft, die auf diese Massnahme zurückgreife, sagte die Swiss-Sprecherin.

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