Tier entführt Frau soll auf Hund aufpassen und nimmt ihn mit nach Frankreich

aru

25.4.2024

Vor zehn Jahren wurde ein Weimaraner-Rüde in Zürich entführt.
Vor zehn Jahren wurde ein Weimaraner-Rüde in Zürich entführt.
Quelle: Symbolbild: Keystone

Eine Frau wurde verurteilt, weil sie vor zehn Jahren einen Hund entführte. Das Tier verstarb im vergangenen Jahr, ohne je wieder seinen rechtmässigen Besitzer gesehen zu haben.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Vor zehn Jahren entführte eine Frau einen Weimarer Rüden von einem Architekten, der in einer Goldküsten-Gemeinde wohnte.
  • Nun wurde sie verurteilt.
  • Der Hund verstarb im vergangenen Sommer.

Eine eigens gegründete Facebook-Gruppe suchte vor zehn Jahren nach dem entführten Hund Odin. Nun wurde die Entführerin verurteilt.

Doch von vorne. Der Weimarer Rüde wurde 2010 geboren und gehörte einem Architekten an der Goldküste. Wie die «NZZ» berichtet, sei dieser beim Spazieren von einer Frau angesprochen worden, die darauf verwies, dass sie früher ebenfalls einen solchen Hund gehabt habe.

So habe sich eine Bekanntschaft entwickelt. Gegen Entgelt vertraute der Hundebesitzer Odin der Frau stundenweise an. Weil er 2013 für vier Wochen nach Italien musste, vertraute er ihr den Hund für einen Monat an und zahlte dafür 1000 Franken.

Sie sagte, sie weile in den Ferien

Als er jedoch zurückkehrte, sei die Frau nicht mehr erreichbar gewesen. Später meldete sie sich beim Herrchen und erklärte, dass sie mit Odin in den Ferien weile. Seither fehle vom Hund jede Spur.

Die 49-Jährige wurde nun wegen Veruntreuung verurteilt. Obwohl der rechtmässige Besitzer von Odin die Gemeinde, die Polizei und einen Anwalt einschaltete, weigerte sie sich den Hund zurückzugeben. Die Polizei habe sich Zugang zur Wohnung der Frau verschafft, die aber verlassen und leer gewesen sein soll. Bei den Ämtern habe sie einen grossen Schuldenberg hinterlassen, heisst es weiter.

Der Architekt engagierte sogar einen Privatdetektiv, um seinen Hund wieder zu finden – ohne Erfolg.

Die Frau hatte sich bei der Einwohnerkontrolle abgemeldet und weilte seither vorwiegend im europäischen Ausland – mehrere Jahre in Frankreich. Den Hund habe sie wie ihr eigenes Haustier behandelt, heisst es weiter.

Bedingte Geldstrafe von 7200 Franken

Laut Strafbefehl sei der Hund im Juni 2023 verstorben, ohne dass ihn der rechtmässige Besitzer je wieder gesehen hat.

Die Frau wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken (also 7200 Franken) verurteilt. Dies, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Darüber hinaus erhielt sie eine Busse von 1000 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von 2750 Franken begleichen.