Absolut uneinsichtig Ex-Kiesbaron aus dem Luzerner Hinterland hält Gerichte in Atem

tgab

12.2.2025

Das Bezirksgericht der Gemeinde Willisau LU muss sich immer wieder mit einem einzelnen Stammgast herumschlagen, der sich einfach nicht an Gesetze halten will.
Das Bezirksgericht der Gemeinde Willisau LU muss sich immer wieder mit einem einzelnen Stammgast herumschlagen, der sich einfach nicht an Gesetze halten will.
KEYSTONE/Urs Flüeler

Fast 90 Einträge liegen beim Bezirksgericht Willisau LU gegen einen 65-jährigen Unternehmer vor. Der Mann ist Stammgast. Die Justiz erklärt sich dies mit «wirtschaftlicher Profilgier und absoluter Uneinsichtigkeit».

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Ex-Kiesunternehmer und Landwirt aus dem Kanton Luzern landet immer wieder wegen Betrugs, Unterschlagung und Veruntreuung vor Gericht.
  • Fast 90 Einträge liegen allein beim Bezirksgericht Willisau gegen ihn vor, unter anderem wegen Tierquälerei.
  • Der Mann zeigt sich uneinsichtig.
  • Die nächste Verhandlung wegen Steuerbetrugs findet am Donnerstag vor dem Kantonsgericht Luzern statt.

Als Ex-Kiesbaron aus dem Luzerner Hinterland ist er aus den Medien bekannt, die Strafverfolgungsbehörden kennen ihn sowieso. Dort ist der 65-Jährige Unternehmer Stammgast – nennen wir ihn Meyer wie die «Luzerner Zeitung». Allein beim Bezirksgericht Willisau gibt es fast 90 Einträge, die ihn betreffen.

Oft drehen sich die Fälle um geschuldetes Geld, vermögensrechtliche Streitigkeiten oder unbezahlte Parteikosten. Auch Pfändungsbetrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Vergehen gegen das Verwaltungsstrafrecht stehen auf der Liste der Anklagepunkte. Einmal ging es aber auch nur um eine offene Rechnung über 80 Franken.

2012 verurteilte ihn das Bundesgericht allerdings zu einer Gefängnisstrafe, weil Meyer mit seinen Kiesfirmen Millionenbeträge unterschlagen hatte.

Auch als Arbeitgeber beschäftigt Meyer die Instanzen

Auch mit dem kantonalen Baugesetz kam der Unternehmer schon in Konflikt, als er mit Bauarbeiten begann, bevor eine entsprechende Bewilligung vorlag. Das Bezirksgericht Willisau belegte ihn deshalb 2016 mit einer Busse von 800 Franken. Meyer akzeptierte das Urteil nicht und zog bis vor das Bundesgericht, womit er sich zusätzlich mehrere tausend Franken Verfahrenskosten aufhalste.

Im selben Jahr musste sich die Justiz mit Meyer auch als Arbeitgeber beschäftigen. Seine Angestellten fuhren innert sieben Monaten bei über 400 Fahrten mit überladenen Lastwagen von A nach B.

Mehrmals brachte ihn der unrechtmässige Besitz von Fahrzeugen – Autos, Traktoren und Teleskoplader – in Schwierigkeiten. 2018 wurde er deshalb der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen.

Seine Kühe standen bis zum Bauch im Dreck

Aber auch in seiner Funktion als Landwirt, er betreibt gemeinsam mit seiner Frau mehrere Höfe im Kanton Luzern, wurde Meyer mehrfach verurteilt. So beglich er zum Beispiel Futterrechnungen nicht und prellte Lohnunternehmen um ihr Geld.

Verstösse gegen das Tierschutzgesetz kommen dazu. Ein 136-seitiges erstinstanzliches Urteil beschreibt «mit enormen Massen von Kot verschmutzte» Laufställe und kranke und verletzte Tiere, die weder die nötige Pflege noch Fürsorge erhielten. Im November 2021 verurteilte das Bezriksgericht Willisau das Ehepaar wegen Tierquälerei zu hohen Bussen.

Das alles ficht Meyer offenbar nicht an. Bereits 2018 schrieb das Gericht in einem Urteil über ihn, eine «besondere Strafempfindlichkeit» sei nicht festzustellen. Die verhängten Strafen scheinen ihn «wenig beeindruckt» zu haben, sein Verhalten hinterlasse den Eindruck einer «Unbelehrbarkeit». Meyer selbst lässt der Luzerner Zeitung per Anwalt mitteilen, dass er nicht mit Medien sprechen möchte.

Die nächste Verhandlung findet am Donnerstag vor dem Kantonsgericht Luzern statt. Meyer wurde im Mai 2023 wegen mehrfachen Steuerbetrugs zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt – eine Strafe, die er nicht hinnehmen will.