Wegen Frauenhandels verurteilt Luzerner Bordellchefin wehrt sich vor Gericht

rl, sda

30.1.2025 - 05:34

Eine Ansicht des Kantonsgericht Luzern am Hirschengraben am Mittwoch, 31. Maerz 2021 in Luzern.
Eine Ansicht des Kantonsgericht Luzern am Hirschengraben am Mittwoch, 31. Maerz 2021 in Luzern.
Bild: Keystone/Urs Flüeler

Eine frühere Bordellbetreiberin wehrt sich am heutigen Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht gegen die Verurteilung wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Geldwäscherei. 

Keystone-SDA, rl, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine frühere Bordellbetreiberin wehrt sich am heutigen Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht gegen die Verurteilung wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Geldwäscherei.
  • Das Kriminalgericht hatte die Frau 2023 deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Das Kriminalgericht hatte die Frau 2023 deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Die erste Instanz stufte es als erwiesen ein, dass die heute 57 Jahre alte, aus Thailand stammende Schweizerin Frauen wie austauschbare Ware für ihr Etablissement bestellt und dann sexuell ausgebeutet hatte. Sie folgte damit der Staatsanwaltschaft und blieb bei der Strafe nur 3 Monate unter deren Anträgen.

Die Beschuldigte hat gemäss Urteil die Armut der Thailänderinnen ausgenutzt. Weil sie ihre Familien unterstützen mussten, verschuldeten sich die Frauen, damit sie in die Schweiz kommen und arbeiten konnten. Die Bordellchefin habe dann ihre Zwangslage «rücksichtslos» ausgenutzt, erklärte das Gericht.

Keine Privatsphäre

In dem Bordell an der Baselstrasse wohnten und arbeiteten die illegal anwesenden Frauen unter misslichen Bedingungen und ohne Privatsphäre, wie aus dem Urteil hervorgeht. Sie konnten weder Preise noch Arbeitszeiten frei bestimmen und mussten in dem 24-Stunden-Betrieb die Freier in einer festgelegten Reihenfolge bedienen.

Die Verteidigung hatte vor der ersten Instanz als Sanktion eine bedingte Geldstrafe verlangt. Seine Mandantin habe sich weder des Menschenhandels noch der Zuhälterei noch der Geldwäscherei schuldig gemacht, sie habe nur gegen die Ausländergesetzgebung verstossen.

Der Verteidiger erklärte am erstinstanzlichen Prozess, dass die Frauen gewusst hätten, auf was sie sich in der Schweiz einlassen würden. Das Bordell sei ein branchenüblicher, nach den Gesetzen des Kapitalismus organisierter Betrieb gewesen. An jedem Arbeitsplatz gebe es Regeln, auch im Bordell. Er beschrieb das Etablissement als normalen Arbeitsplatz.