Aargauer Gericht entscheidetSeniorin verliert 250'000 Franken an Betrüger – jetzt erhält sie keine Ergänzungsleistungen
Sven Ziegler
11.2.2025
Die Frau schenkte dem Betrüger 250'000 Franken.
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Eine 70-jährige Aargauerin wurde Opfer eines Internet-Betrugs und verlor 250’000 Franken an eine falsche Romanze. Nun erhält sie keine Ergänzungsleistungen zur AHV – das Gericht sieht ihren Vermögensverlust als selbstverschuldet an.
Eine Aargauer Rentnerin, die Opfer eines Internet-Betrugs wurde, erhält keine Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV. Obwohl sie durch einen sogenannten «Romance Scam» ihr gesamtes Vermögen verlor, sieht das Aargauer Versicherungsgericht den Fall als selbstverschuldet an.
Die heute 70-jährige Frau hatte auf einer Dating-Plattform einen vermeintlichen Partner kennengelernt. Über Monate hinweg überwies sie ihm rund 250’000 Franken ins Ausland – in der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft. Doch der Mann existierte nicht, und das Geld war verloren.
Geld zählt weiter als Vermögen
Nachdem sie mittellos dastand, beantragte die Rentnerin Ergänzungsleistungen bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Aargau. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt: Die 250’000 Franken würden weiterhin als ihr Vermögen betrachtet. Nur Personen mit weniger als 100’000 Franken Reinvermögen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Das Versicherungsgericht bestätigte diesen Entscheid. Gemäss Urteil gelten verschenkte Vermögenswerte weiterhin als Eigentum, sofern sie ohne rechtliche Verpflichtung oder Gegenleistung hergegeben wurden. Dies gilt auch für unfreiwillige Verluste – sofern grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.
Gericht sieht eindeutige Warnsignale
Laut Gericht hätte die Rentnerin den Betrug erkennen müssen. Es verweist auf mehrere Warnsignale.
Die Überweisungen gingen auf Konten, die nicht auf den Namen des angeblichen Partners lauteten. Eine Bankmitarbeiterin warnte sie bereits bei der ersten Transaktion eindringlich und befragte sie eine Stunde lang. Andere Banken verweigerten die Zahlungen wegen Sicherheitsbedenken.
Trotz dieser Hinweise zahlte die Frau weiter. Das Gericht stufte ihr Verhalten daher als «grob fahrlässig» ein – und verwehrte ihr den Zugang zu staatlicher Unterstützung.