Urteil des Bundesgerichts Eine «Vergewaltigung von kurzer Dauer» ist ein Unding

zs, sda

15.10.2024 - 12:04

Sollte eine Vergewaltigung, die schnell geht, weniger hart bestraft werden? Das Bundesgericht in Lausanne will davon nichts wissen.
Sollte eine Vergewaltigung, die schnell geht, weniger hart bestraft werden? Das Bundesgericht in Lausanne will davon nichts wissen.
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Ist eine Vergewaltigung weniger schlimm, wenn es schnell geht? Ein Portugiese wollte so argumentieren. Das Bundesgericht hat seinen Einwand abgeschmettert.

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  • Ein Portugiese hat 2023 eine Frau vergewltigt und eine Haftsrafe von 42 Monaten bekommen.
  • Vor dem Bundesgericht forderte er eine mildere Strafe, weil es sich um eine «Vergewaltigung von kurzer Dauer» gehandelt haben soll.
  • So nicht, urteilt jetzt das Bundesgericht

Die Dauer einer Vergewaltigung dürfe für die Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies betont das Bundesgericht in einem heute publizieren Fall aus dem Kanton Wallis.

Umgekehrt könne es sich durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lasse.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Portugiesen abgewiesen. Dieser argumentierte, das Walliser Kantonsgericht hätte seine Schuld bei der Strafzumessung wegen der kurzen Dauer der Tat milder beurteilen müssen.

Das höchste Schweizer Gericht hält fest, dass die Bezeichnung «Vergewaltigung von kurzer Dauer» ein Unding sei. Die Verletzung des geschützten Rechtsguts werde ab dem ersten Moment der sexuellen Handlung bewirkt.

Der Täter überwältigte 2023 eine Frau, die sich auf dem Heimweg befand. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Es sprach zudem eine Landesverweisung von zehn Jahren aus.

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