Zwei Tage blaugemacht Frau fälscht Todesanzeige des Halbbruders für Arbeitgeber

Samuel Walder

15.10.2024

Eine Frau aus dem Kanton Baselland fälschte die Todesanzeige ihres Halbbruders. (Symbolbild)
Eine Frau aus dem Kanton Baselland fälschte die Todesanzeige ihres Halbbruders. (Symbolbild)
PantherMedia / Antonio Guillen Fernández

Eine Frau aus dem Kanton Baselland fälschte die Todesanzeige ihres Halbbruders, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch der Betrug bringt eine Verurteilung mit sich. 

Samuel Walder

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  • Eine Frau aus Baselland fälschte die Todesanzeige ihres Halbbruders.
  • So wollte sie arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden. 
  • Sie wurde im September wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 1240 Franken verurteilt.

Eine Frau aus dem Kanton Baselland wollte auf kreative Art Konsequenzen verhindern. Schlussendlich machte sie aber alles nur noch schlimmer.

Im September wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 1240 Franken wegen Betrugs verurteilt. Der Grund: Sie hatte die Todesanzeige ihres Halbbruders gefälscht. Vermutlich geschah dies zwischen Oktober und November 2023, wie «20 Minuten» schreibt. 

Der Auslöser dieser Tat soll die Angst vor Konsequenzen gewesen sein, die ihr durch das Beziehen von zwei freien Arbeitstagen gedroht hätten.

Die Firma, bei der die Frau damals angestellt war, bezifferte den Schaden auf über 7000 Franken, der während ihrer Abwesenheit entstanden sei. Dieser Betrag sei jedoch nicht hinreichend als Schaden belegt gewesen, heisst es bei «20 Minuten». Deshalb wurde die Arbeitgeberin auf den Zivilweg verwiesen.

Dass die Frau wegen Fernbleibens arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten gehabt habe, lasse darauf schliessen, dass sie wegen Fehlzeiten am Arbeitsplatz bereits vorbelastet gewesen sei, heisst es im Artikel weiter.