Sitzplätze und MaskenpflichtDas müssen Sie zu den Auflagen des Bundesrats für Grossevents wissen
Von Jennifer Furer
2.9.2020
Der Bundesrat hat heute Mittwoch in einer Pressekonferenz Rahmenbedingungen für die Bewilligung von Veranstaltungen bekannt gegeben. «Bluewin» fasst das Wichtigste zusammen.
Das hat der Bundesrat entschieden
Die Kantone sind seit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage für Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zuständig. Nach der Aufhebung der 1’000er-Grenze für Grossveranstaltungen zeigten sich jedoch nicht alle über die Hoheit der Kantone erfreut. Der Ruf nach nationalen Rahmenbedingungen wurde laut. Nun hat der Bundesrat reagiert, solche festgelegt und heute Mittwoch verkündet:
Nationale Bewilligungsvoraussetzungen
Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.
Im Schutzkonzept und der Risikoanalyse muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.
Die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region muss die Durchführung der Veranstaltung erlauben.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt
Für Grossveranstaltungen gilt im Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht.
Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie beispielsweise Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen.
Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen.
Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen.
Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen.
Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans.
Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht.
Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind so weit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird.
Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sieht in den Bewilligungskriterien, die der Bundesrat festgelegt hat, als eine Herausforderung. «Grundsätzlich werden die Kantone Grossveranstaltungen zwar bewilligen, wenn die jeweilige epidemiologische Lage sowie die Kapazitäten des Contact Tracing dies erlauben und wenn die Veranstalter ein Schutzkonzept vorlegen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.
Die Nachverfolgung von Infektionsketten bei einem Grossanlass mit über 1’000 Personen sei jedoch in jedem Fall schwierig zu bewältigen. Dies, obwohl die Kapazitäten beim Contact Tracing bisher rasch ausgebaut werden konnten. «Aber sie sind nicht unendlich», so Engelberger.
Begutachtung von Schutzkonzepten
Die GDK habe sich für einheitliche und griffige Bewilligungskriterien eingesetzt, die «im Grossen und Ganzen» nun definiert worden seien, wenn auch nicht in allen Punkten.
«Aus der Sicht der GDK sollten die Rahmenschutzkonzepte der grossen Dachverbände von Sport und Kultur durch das Bundesamt für Gesundheit begutachtet werden», so Engelberger. Mit diesem Vorgehen wäre eine einheitlichere Umsetzung durch die Veranstalter und eine bessere Kontrolle durch die kantonalen Behörden gewährleistet.
Der Kanton Zürich will morgen Donnerstag um 14 Uhr in einer Pressekonferenz über die Regelung der kantonalen Zuständigkeiten und den Umgang mit Grossveranstaltungen informieren. Regierungsrat Mario Fehr, Sicherheitsdirektor, und Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin, sowie Thomas Iseli, Chefjurist Sonderstab Covid-19 werden anwesend sein.
Das sagt der Fussballverband
Bis auf wenige zu klärende Punkte entspricht die Verordnung den Erwartungen der Swiss Football League SFL, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Fussballverbandes.
Klärungsbedarf bestehe vor allem noch in der Frage der Verweigerung oder des Widerrufs einer Bewilligung wegen epidemiologischen Gründen oder wegen fehlenden kantonalen Kapazitäten im Bereich Contact Tracing sowie zur Sitzplatzpflicht in kleineren Stadien der Brack.ch Challenge League
«Für uns ist es nun von absolut zentraler Bedeutung, dass die kantonalen Bewilligungsbehörden die Kriterien gleich anwenden und es zu keinem ‹Flickenteppich› kommt», lässt sich SFL-CEO Claudius Schäfer in der Mitteilung zitieren.
Wichtiger Schritt zur Normalität
Die eigentliche Arbeit für die Klubs beginne nun erst. «Sie werden sich mit den kantonalen Stellen in Verbindung setzen und diese materiellen Vorgaben umsetzen, damit ab dem 1. Oktober wieder mehr Fans in den Stadien die Spiele besuchen können.»
Die SFL begrüsse die heute beschlossene Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Spiele. «Diese gibt der SFL und ihren Klubs wieder eine Perspektive und ist ein erster wichtiger Schritt zurück zu einer hoffentlich bald folgenden Normalität.»
Man nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner Entscheidung die Schutzkonzepte und die Stellungnahme der SFL zum Entwurf der Verordnung gewichtig miteinbezogen hat.
«Die Klubs der National League & Swiss League nehmen zur Kenntnis, dass dem Wunsch nach Spielen mit voller Sitzplatzkapazität nicht vollumfänglich entsprochen wurde – wenn auch eine einheitliche Regelung für Hallen und Freiluftstadien gefunden werden konnte», heisst es in einer Mitteilung.
Die wirtschaftliche Situation der Eishockey-Klubs bleibe daher unter den gegebenen Bedingungen mit Start der Saison im Oktober weiter prekär, auf Klub-Seite werden Verluste im 7-stelligen Bereich zu erwarten sein.
Um das Fortbestehen des professionellen Schweizer Eishockeys zu sichern, seien die Klubs der National League und Swiss League unbedingt auf Finanzhilfen der öffentlichen Hand angewiesen. «Die National League & Swiss League dankt dem Bundesrat für die Chance, die entwickelten Schutzkonzepte anzuwenden und zusammen mit den Klubs umzusetzen», heisst es in der Mitteilung der National League und Swiss League.
Das gemeinsam aufgebaute Vertrauen zwischen den Bundesbehörden, Kantonen, Ligen und Klubs bilde die Basis für eine Rückkehr zu einer «neuen Normalität» in den Eishockeystadien der National League und Swiss League.
«Wir möchten an die Eigenverantwortung aller Beteiligten – Spieler, Staff, Funktionäre, Mitarbeitende, Helfer, Zuschauerinnen und Zuschauer – appellieren», heisst es. «Haltet euch konsequent und vorbildlich an die Schutzkonzepte und Massnahmen, damit das Schweizer Eishockey diese schwierige Situation meistern kann!»
So reagiert die grösste Schweizer Event-Halle
Philipp Musshafen, CEO des Hallenstadions in Zürich-Oerlikon, sagt: «Wir sind froh, ist langsam ein Licht am Horizont zu sehen – zumindest für die Sportanlässe und die ersten Konzerte.» Es gelte nun die Schutzkonzepte fertig zu stellen und mit den Behörden zu besprechen. «Damit wir sichere Veranstaltungen durchführen können. Auch hoffen wir, dass das Publikum die Klubs und die Acts nun auch unterstützt und an die Events kommt.»
Auf internationale Acts müsse man sich allerdings noch gedulden, bis sich die Lage zumindest in Europa verbessert hat, so Musshafen, «damit wieder Europa-Tournéen möglich sind».
Dass es nun zu einer Sitzplatzpflicht gekommen ist, sei zu erwarten gewesen. «Die Anzahl Plätze kommt auf das Layout drauf an. Wie ich die Massnahmen verstehe, werden die zwei Drittel wohl auch für Kulturveranstaltungen gelten», so Musshafen. Für das Hallenstadion würde das bedeuten, dass noch 7’000 bis 8’000 Personen in der Halle Platz haben.
Events ausserhalb der nationalen Fussball- und Eishockeyliga müssten grundsätzlich keine Maskenpflicht umsetzen. Ob das Hallenstadion eine solche einführen wird, sei noch offen. «Das wollen wir mit den Behörden von Stadt und Kanton Zürich besprechen. Wir wollen eine sichere Lösung haben, hinter welcher auch die Behörden stehen können», sagt Musshafen.
Erste Events geplant
Da Eventveranstalter die Kontaktdaten aller Gäste sicherstellen muss, werde das Hallenstadion eine digitale Lösung evaluieren. «Sicher ist, dass dies über eine App beziehungsweise eine Webapplikation geschehen. Welche ist noch in der Evaluation», so Musshafen.
Der Hallenstadion-CEO will bereits am 28. November ein Live-Konzert veranstalten. Der Act: Pegasus. «Wir hoffen sehr, dass dies klappt», sagt Musshafen. «Es wäre das erste Pop&Rock-Konzert.» Im Oktober sei, stand heute, noch ein klassisches Konzert und eine Comedyshow geplant.
«Der Anlass ist noch nicht bewilligt, wir müssen das nun mit den Behörden anschauen.»
Das sagen Schweizerinnen und Schweizer auf den sozialen Medien
Ah mist, sitzend Fussball schauen - was für ein absurdes Konzept, das braucht Gewöhnungszeit.
Es gibt sicherlich auch hier die Extreme. Man könnte beim Torjubel vergessen, dass man nicht abklatschen oder sich umarmen sollte. Aber solches habe ich schon oft im "Alltag" auf der Strasse, im Büro etc. gesehen.
Großveranstaltungen in Fußball- und Eishockey-Stadien zu zwei Dritteln voll und Maskenverweigerer werden nicht gebusst. Ist das Ihr Ernst @alain_berset und @BAG_OFSP_UFSP? Nun kann man nur noch auf die Vernunft der Kantone hoffen. #StopCovidCH
Der Bundesrat ist wiederum vor der Sportlobby eingegnickt ... Homeoffice für die Bundesangestellten empfehlen und am Abend an eine Grossveranstaltung #logik? Wie wär's wenn die Organisatoren von Grossanlässen die Kosten für das Contacttracing übernehmen?
Jeder einzelne Entscheid in den letzten Monaten vom Bundesrat: *kommt dem Profi-Sport entgegen* Der Profi-Sport: "Aber das Chaos 🙁" https://t.co/w5S6JjKZum