Mehrkosten nicht tragbar Parlament lehnt die Initiative für 13. AHV-Rente ab

SDA/phi

15.3.2023 - 10:00

Für Normalverdiener bedeute der Ruhestand heute allzu oft Existenzängste statt Musse, monierte die Ratslinke. 
Für Normalverdiener bedeute der Ruhestand heute allzu oft Existenzängste statt Musse, monierte die Ratslinke. 
Symbolbild: KEYSTONE/DPA-Zentralbild

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat das Volksbegehren für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente abgelehnt.

Das Bundesparlament stellt sich gegen die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter». In der kleinen Kammer setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung durch. In der Wintersession hatte schon der Nationalrat Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) gesagt.

Die Mehrheit des Rates beurteilte wie der Bundesrat die Mehrkosten des Vorhabens als nicht tragbar. Laut der Landesregierung hätte eine Annahme der Initiative im Jahr 2032 Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge - zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken.

Mit seinem Entscheid folgte dem Ständerat der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Diese hatte es in der Vorberatung auch abgelehnt, einen Gegenvorschlag zu der Initiative auszuarbeiten.

«Sozialpolitisch nicht gerechtfertigt»

Anders als im Nationalrat, der im Dezember rund sechs Stunden lang über die Vorlage diskutiert hatte, blieb im Ständerat eine eigentliche Grundsatzdebatte aus. Die Beratung des Geschäfts in der kleinen Kammer dauerte nur eine knappe Dreiviertelstunde.

Die vorberatende Kommission sehe den Zeitpunkt für einen Ausbau der AHV nicht gegeben, sagte Mehrheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Im Vordergrund müsse angesichts des demographischen Wandels vielmehr deren Sicherung stehen.

Hegglin kritisierte, der Ansatz der Initiative sei auch sozialpolitisch nicht gerechtfertigt – weil auch Menschen profitieren würden, denen es schon heute gut gehe. Eine Schlechterstellung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern gegenüber Pensionierten sei zudem nicht angezeigt und rechtlich heikel.

AHV insbesondere für Frauen wichtig

Durch das System der Ergänzungsleistungen habe sich die Situation für viele Menschen verbessert, so der Zuger Ständerat. Ergänzungsleistungen seien nicht als Almosen zu betrachten. Schliesslich handle es sich um Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch bestehe.

Eine linke Kommissionsminderheit setzte sich für ein Ja zu der Volksinitiative ein. Sie argumentierte, wegen sinkender Pensionskassenrenten und steigender Krankenkassenprämien hätten viele Rentnerinnen und Rentner immer weniger zum Leben. Dem müsse das Parlament entgegenwirken.

Das Problem der Altersarmut betreffe insbesondere Frauen, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Und für viele von ihnen sei die AHV die einzige Einkommensquelle. Man müsse deshalb dort ansetzen.

200'000 Pensionär*innen betroffen

Maya Graf (Grüne/BL) sagte, heute könnten 200'000 Menschen in der Schweiz kaum von ihrer Rente leben. Das sei eines reichen Landes unwürdig. Die Baselbieterin verwies auf den Verfassungsauftrag, wonach die AHV existenzsichernd zu sein habe. Dieser Auftrag werde heute nicht erfüllt.

Graf bedauerte, dass sich die vorberatende Kommission nicht für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden habe, um wenigstens die tiefsten Renten zu erhöhen. Hegglin entgegnete, bei den diesbezüglichen Abklärungen habe sich kein tragfähiges Modell ergeben.

Sozialminister Alain Berset warnte vor zu grossen Sprüngen bei der Reform der Altersvorsorge. Das knappe Ja des Stimmvolks zur jüngsten AHV-Reform im vergangenen Herbst sei Grund zur Bescheidenheit, sagte er. Es gelte nun, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen - sowohl hinsichtlich der Pensionskassenrenten als auch in Bezug auf die AHV.

SDA/phi