Tram und Auto beschädigt FCZ-Fan (27) muss 4 Monate hinter Gitter

Lea Oetiker

22.1.2025

Ein Tram wurde bei einer Auseinandersetzung zwischen FCZ-Fans und GCZ-Fans stark beschädigt.
Ein Tram wurde bei einer Auseinandersetzung zwischen FCZ-Fans und GCZ-Fans stark beschädigt.
Stadtpolizei Zürich

Ein 27-jähriger FCZ-Fan zerstört nach einer Schlägerei mit GCZ-Fans ein Auto. Jetzt muss er für vier Monate ins Gefängnis.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ende Januar 2023 kam es am Vorabend des Zürcher Fussballderbys zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des FC Zürich und des Grasshopper Clubs.
  • Mehrere Personen wurden verletzt, ein Tram demoliert und ein Auto beschädigt.
  • Nun muss ein 27-jähriger FCZ-Fan für vier Monate ins Gefängnis.

Der Vorfall vom 27. Januar 2023 macht Schlagzeilen: Am Vorabend des Zürcher Fussballderbys ist ein Tram der VBZ-Linie 7 in Richtung Stettbach unterwegs. Bei der Haltestelle Mattenhof in Zürich stoppen 30 bis 50 Anhänger des FC Zürich das Tram. Der Grund: Darin befanden sich Fans des Grasshopper Club.

Die beiden Fan-Gruppierungen gehen aufeinander los. Mehrere Personen werden verletzt, fünf müssen vorübergehend hospitalisiert werden. An einem Tramwagen werden mit Eisenstangen und Steinen fast alle Scheiben herausgeschlagen. Auch die Inneneinrichtung des Trams wird beschädigt.

Laut Strafbefehl beträgt der Schaden knapp 30'000 Franken. Und nun wurde ein 27-jähriger Sanitärinstallateur zu einer Haftstrafe verurteilt, wie die «NZZ» schreibt.

Doch nicht die Schlägerei wird ihm zum Verhängnis, sondern ein Vorfall kurz danach. Nach der Zerstörung des Trams und der Schlägerei mit den GCZ-Fans rannten die FCZ-Fans durch eine Nebenstrasse davon. Dort befand sich in einem Kia eine Frau, die wegen des Trams auf diese Nebenstrasse ausgewichen war.

Sachschaden beträgt 5776.90 Franken

Der 27-Jährige schlägt auf die rechte, hintere Seitenscheibe des Fahrzeugs ein. Mutmasslich mit einem Hammer oder einem ähnlichen Gegenstand, schreibt die Zeitung weiter. Die Scheibe geht dadurch kaputt. Der Beschuldigte drückt den rechten Seitenspiegel ab. Am Auto entstehen Kratzer, Schrammen und Dellen. Der Sachschaden beträgt 5776.90 Franken. Durch eine Blutspur kann er später identifiziert werden.

Und so kommt es auch zur Verurteilung. Vier Monate muss der Beschuldigte absitzen. Und den Sachschaden am Auto begleichen. Der Mann hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist rechtskräftig, schreibt die «NZZ».

Der 27-Jährige muss auch noch 1500 Franken Verfahrenskosten bezahlen: 1000 Franken Gebühren und 500 Franken für ein Gutachten. Die Kosten seiner amtlichen Verteidigung gehen auf die Staatskasse.