Urteil des BundesgerichtsArbeitgeber darf bei Krankheit kündigen
dmu
7.6.2024
Erkrankt eine Person aufgrund eines Konflikts am Arbeitsplatz, kann der zeitliche Kündigungsschutz entfallen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.
dmu
07.06.2024, 16:33
07.06.2024, 16:48
Dominik Müller
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Das Bundesgericht hat ein möglicherweise wegweisendes Urteil in einer kontroversen Angelegenheit getroffen.
Demnach kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin ohne Sperrfrist kündigen, wenn diese*r wegen eines Konflikts am Arbeitsplatz erkrankt.
Damit hat das Bundesgericht eine seit Jahren strittige Rechtsfrage geklärt.
Ein Arbeitgeber darf Mitarbeitenden nicht sofort kündigen, wenn sie krank sind. Das Gesetz verbietet während eines bestimmten Zeitraums eine Entlassung, um die betroffenen Personen zu schützen. Die Sperrfrist dauert im ersten Jahr der Anstellung 30 Tage, bis zum fünften Jahr 90 und ab dem sechsten Jahr 180 Tage.
Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz bei einer «arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit», wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Damit hat das Bundesgericht eine seit Jahren strittige Rechtsfrage geklärt. Allerdings wird dadurch auch der Kündigungsschutz in der Schweiz aufgeweicht, der im internationalen Vergleich ohnehin schon schwach ausfällt.
«Arbeitsplatzbezogen» bedeutet, dass die Krankheit oder die Absenz auf den Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Beispiele dafür sind Mobbing, stressbedingte Schlaflosigkeit, Burn-out und weitere Faktoren, die zu Krankheit und Ausfällen führen können. In einem anderen Umfeld wäre die betroffene Person hingegen arbeitsfähig und könnte sich deshalb auch eine neue Stelle suchen.
Kündigungsschutz bei genereller Arbeitsunfähigkeit
Roger Rudolph, Professor und Arbeitsrechtsspezialist an der Universität Zürich, betont auf Anfrage des «Tages-Anzeigers», dass eine Kündigung ohne Sperrfrist effektiv nur bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Rudolph war als Co-Autor an Literatur beteiligt, auf die das Bundesgericht unter anderem seine Entscheidung stützt.
Bei einer generellen Arbeitsunfähigkeit hätten Angestellte weiterhin Anspruch auf einen zeitlichen Kündigungsschutz. Dies sei etwa bei einem Burn-out mit schwerer Depression der Fall. Wenn es sogar zu einem Aufenthalt im Spital kommt, ist diese Voraussetzung zweifellos erfüllt.
Widersinninges Phänomen: Darum sind Autos heute wieder so schwer wie vor 100 Jahren
ahrzehnte des technischen Fortschritts mussten vergehen, bis Automobilhersteller leichte Fahrzeuge bauen konnten. Anfang der 80er Jahre nahm das Gewicht dann rapide zu. Im Video erfährst du, warum.