Kündigungen wegen Asylunterkunft Aargauer Regierung räumt Fehler im Fall Windisch ein

sda/gbi/tgab

1.3.2023 - 17:11

Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati hat in einem Schreiben an die Gemeinde Windisch die Position des Kantons in der Diskussion zur geplanten Asylunterkunft erläutert. 
Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati hat in einem Schreiben an die Gemeinde Windisch die Position des Kantons in der Diskussion zur geplanten Asylunterkunft erläutert. 
Keystone

Bei der Evaluation der geplanten Asylunterkunft in Windisch wurden Fehler gemacht: Das räumte nun der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) ein. Der Kanton will den gekündigten Mieter*innen helfen. 

Dass 49 Mietende für eine geplante Asylunterkunft ihre Wohnungen verlassen müssen, sorgt in der Schweiz für breites Unverständnis. Und hätte so auch nicht passieren dürfen – das gesteht der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) in einem Schreiben an die Gemeinde Windisch ein.

Bei den Abklärungen habe der Kantonale Sozialdienst dem Aspekt der bestehenden Mietverhältnisse und der Konsequenzen für die Mietenden «keine Beachtung geschenkt», heisst es in einer Stellungnahme des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales vom Mittwoch. Man bemühe sich, gemeinsam mit allen Lösungen zu finden.

Das Ziel sei, dass die Mieter*innen in ihren Wohnungen bleiben können, bis sie eine geeignete Ersatzlösung gefunden hätten. Gallati bedauere die Fehler und bitte die betroffenen Mieterinnen und Mieter um Entschuldigung, hiess es.

Während der Evaluation der Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sei es zu einem Besitzerwechsel der Liegenschaft gekommen, heisst es in der Erklärung weiter. Die neue Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft, habe sich bereit erklärt, diese für eine Zwischennutzung als UMA-Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Mit dem früheren Eigentümer gab es demnach keine solche Vereinbarung.

Die Liegenschaften mit insgesamt 32 Wohneinheiten will der Kanton nach eigenen Angaben als reguläre Unterkunft nutzen. Am 3. Februar habe sich der KSD verpflichtet, die Liegenschaften zu mieten, geht aus dem Schreiben des Kantons an die Gemeinde hervor.

Kanton hat Vertrag für drei Jahre

Der Vertrag dauere drei Jahre, mit Option auf eine Verlängerung um sechs Monate. Es sei eine Quadratmetermiete für die verfügbaren Flächen vereinbart worden. Wenn einzelne Wohnungen nicht verfügbar seien, reduziere sich die Miete.

Die neue Eigentümerin der Liegenschaften wolle diese wegen des schlechten Zustands in der nächsten Zeit abbrechen und neu bauen, heisst es im Schreiben weiter. Der Immobiliengesellschaft mit Sitz in Wollerau SZ gehörten die Liegenschaften erst seit einigen Monaten. Sie brauche Zeit, um das Projekt zu entwickeln.

Der frühere Eigentümer habe in Gesprächen mit dem KSD verneint, dass auch sozialhilfebeziehende Personen in der Liegenschaft wohnten. Die Gemeinde habe auf entsprechende Anfragen nicht geantwortet. Der KSD sei daher davon ausgegangen, dass es sich um jeweils kurze und regelmässige wechselnde Mietverhältnisse handle.

Nicht die einzige Zwischennutzung im Kanton

Im Kanton Aargau werden bereits mehrere Liegenschaften im Sinne einer Zwischennutzung als Asylunterkunft genutzt. So leben in Rheinfelden seit dem vergangenen Jahr rund 450 Kriegsflüchtlinge in der Überbauung Dianapark. Die mehr als 170 Mietenden waren jedoch bereits gekündigt und ausgezogenen, als die Liegenschaftsbesitzerin dem Kanton die leerstehenden Wohnungen zum Gebrauch ohne Mietkosten zur Verfügung stellte.

sda/gbi/tgab