Er wollte Geld sparen 70-Jähriger fällt illegal 60 Bäume und muss nun zahlen

tafi

12.8.2024

Ganz schön viel Holz: Ein 70-Jähriger fällte in der Region Toggenburg SG unerlaubt 60 Bäume. (Symbolbild)
Ganz schön viel Holz: Ein 70-Jähriger fällte in der Region Toggenburg SG unerlaubt 60 Bäume. (Symbolbild)
Keystone/Urs Flüeler

Teurer als gedacht: Um Heizkosten zu sparen, fällte ein 70-Jähriger aus der Region Toggenburg SG unerlaubt 60 Bäume. Nun muss er den Schaden ersetzen, Busse zahlen und für Verfahrenskosten aufkommen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 70-jähriger Mann fällte unerlaubt 60 Bäume – und bekam dafür nun einen Strafbefehl.
  • Er habe sich «wissentlich und willentlich» an den 80 Kubikmetern Holz unrechtmässig bereichert.
  • Neben der Ersatzforderung muss der Mann auch eine Busse zahlen und die Verfahrenskosten begleichen.

Jede Woche ein Baum: Ein 70-Jähriger aus der Region Toggenburg legte sich zwischen Februar 2023 und März 2024 einen erklecklichen Brennholzvorrat an – wohl um Heizkosten zu sparen, wie «20 Minuten» berichtet. Das Problem dabei: Der Mann fällte die Bäume illegal. Dafür bekam er nun die Quittung von der Staatsanwaltschaft respektive einen Strafbefehl: Das Brennholz kommt ihm teuer zu stehen.

Insgesamt 60 Bäume habe der Mann im besagten Zeitraum gefällt, wird aus dem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft zitiert. Eine Bewilligung des zuständigen Revierförsters habe er allerdings nicht gehabt: «Die Zustimmungserklärung der Bauverwaltung, welche Bestandteil der provisorischen Holzschlagbewilligung des Forstdienstes war, unterzeichnete der Beschuldigte nicht.»

Unrechtmässige Bereicherung mit Brennholz

Vielmehr habe der Beschuldigte «wissentlich und willentlich» unerlaubt 80 Kubikmeter Holz gefällt, das er als Brennholz für seine zwei Häuser für den Eigengebrauch habe nutzen können. Der Mann habe sich unrechtmässig bereichert: Das Kantonsforstamt taxiert den Schaden auf 5200 Franken.

Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waldgesetz wurde der 70-Jährige nun schuldig gesprochen und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt, die bei Nichtzahlung zu fünf Tagen Haft führen könnten. Zudem muss der Mann die Ersatzforderung des Kantons von 5200 Franken bezahlen und für 900 Franken Verfahrenskosten aufkommen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.