Illegaler Ausbau verschwiegen Luzerner Rentner soll Hauskäuferin um 1,7 Millionen betrogen haben

liku, sda

17.8.2023 - 04:39

Am Kriminalgericht in Luzern muss sich ein Retner wegen Betrugs verantworten. (Symbolbild)
Am Kriminalgericht in Luzern muss sich ein Retner wegen Betrugs verantworten. (Symbolbild)
Keystone

Ein 87-jähriger Grundeigentümer muss sich heute Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mutmasslichen Betrugs verantworten. Dem Rentner wird vorgeworfen eine Kaufintressentin irregeführt und sich um knapp 1,7 Millionen Franken bereichert zu haben.

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  • Im Bezirk Luzern-Land verkaufte ein Rentner einer Frau ein Bauernhaus für 1'690'000 Franken. 
  • Dabei soll er aber verschwiegen haben, dass er mehrere illegale Umbauten vorgenommen haben. Diese sollen den Wert des Hauses auf maximal 830'000 Franken senken. 
  • Heute muss sich der Rentner in Luzern vor Gericht verantworten.

Der Beschuldigte verkaufte der Klägerin ein Grundstück mitsamt Wohnhaus im Bezirk Luzern-Land für 1'690'000 Franken, wie es in der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft hiess. Dabei soll er ihr jedoch massgebende Informationen verschwiegen haben, die den Wert der Immobilie um ein Vielfaches schmälerten.

Der Mann habe am Wohnhaus ausserhalb der Bauzone zahlreiche nicht bewilligte Um- und Anbauten vornehmen lassen. Als dies durch die Behörden festgestellt wurde, ersuchte der Beschuldigte die Gemeinde nachträglich um eine Baubewilligung. Diese wurde ihm jedoch verweigert.

Folglich soll sich der Eigentümer entschlossen haben, die Immobilie zum Verkauf anzubieten, ohne jedoch die nötige Rückbauverpflichtung, die Wertminderung des Grundstücks, des Mietwerts und Mietertragswerts transparent zu machen. Laut Anklageschrift beträgt der Verkehrswert des Grundstücks maximal 830'000 Franken.

Beschuldigter bestritt Sachverhalt

Um die Rückbauverpflichtung zu verheimlichen, soll der Beschuldigte für den Grundstückskaufvertrag eine ortsfremde Notarin engagiert haben. Auch soll er während der Verkaufsverhandlungen zu verstehen gegeben habe, dass er nur verkaufe, wenn das Objekt in seinem aktuellen Zustand belassen werde. So wollte er eine Kontaktaufnahme der Käuferin mit dem Baudepartement der Gemeinde verhindern.

Der Beschuldigte wies die Anklagepunkte, sich unrechtmässig bereichert und jemand durch Unterdrückung von falschen Tatsachen arglistig irregeführt zu haben, von sich. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten.