Landgericht nicht zuständigProzess gegen Maddie-Verdächtigen geplatzt
mmi
20.4.2023
Ein Strafprozess im Fall Maddie McCann findet nicht statt, weil sich das Landgericht Braunschweig für «nicht zuständig» erklärt hat. An welche Strafverfolgung der Fall nun geht, ist weiterhin unklar.
mmi
20.04.2023, 13:41
20.04.2023, 14:14
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Keine Zeit? blue News fasst zusammen
Ein Prozess gegen den Verdächtigen im Fall der verschwundenen Maddie McCann ist geplatzt.
Der Grund: Das Landgericht Braunschweig hat sich für den Fall für «nicht zuständig» erklärt und den Haftbefehl aufgehoben.
Welche Strafverfolger nun zuständig sind, ist noch unklar.
Der Verdächtige kommt aber nicht frei, weil er eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt.
«Prozess gegen Maddie-Verdächtigen geplatzt» meldet die deutsche «Bild»-Zeitungam Donnerstagmittag. Ein möglicher Strafprozess gegen den Verdächtigen Christian B. im Fall der verschwundenen Maddie McCann (damals drei Jahre alt) geplatzt.
Wie der Anwalt des Beschuldigten, Friedrich Fülscher, mitteilt, sehe sich das Landesgericht Braunschweig «nicht zuständig» für die Anklage und hebe somit den Haftbefehl gegen Christian B. auf.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den möglichen Entführer und Mörder von Maddie McCann erhoben. Der Prozess hätte noch in diesem Jahr beginnen sollen.
«Die Verteidigung hat bereits im Ermittlungsverfahren darauf hingewiesen, dass eine örtliche Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz nicht bestehen dürfte», lässt sich der Anwalt weiter zitieren.
Ihre Zuständigkeit hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig daraus abgeleitet, weil der letzte gemeldete Wohnsitz des Verdächtigen in der niedersächsischen Stadt war.
Strafverteidiger Fülscher hatte bereits im Vorfeld angezweifelt, dass das Strafgericht Braunschweig überhaupt zuständig ist. Er argumentierte, dass der Beschuldigte vor seiner Festnahme im Ausland, auf seinem Grundstück in Neuwegersleben im Bundesland Sachsen-Anhalt, gewohnt habe.
Dabei verweist der Anwalt auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs, dass es zur Begründung des Wohnsitzes nicht auf die Meldeadresse des Beschuldigten ankommt. Demnach wären die Staatsanwaltschaft und das Gericht der dortigen Landeshauptstadt Magdeburg zuständig.
Alternativ könnten auch die Strafverfolgungsbehörden in Frankfurt am Main zum Tragen kommen, weil B. nach seiner Festnahme in Italien dorthin überstellt wurde.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft habe sich aus fragwürdigen Gründen an den Fall geklammert, bemängelt Strafverteidiger Fülscher weiter.
Trotz Aufhebung des Haftbefehls kommt Christian B. zunächst nicht frei. Er sitzt wegen einer Vergewaltigung eine siebenjährige Haftstrafe ab, von der er allerdings bereits zwei Drittel verbüsst hat.